Was kostet Ernährungsberatung? Preise und Krankenkassen-Zuschuss im Check
Ein Erstgespräch kostet meist 70 bis 130 Euro, ein komplettes Beratungspaket
180 bis 390 Euro. Ob und wie viel deine Krankenkasse dazugibt, hängt vom Weg ab:
Präventionskurs nach § 20 SGB V oder Ernährungstherapie nach § 43 SGB V bei einer
Erkrankung. Unser Zuschuss-Check zeigt dir in maximal vier Fragen, welcher Weg
zu dir passt. Alle Zahlen sind quellenbelegt, Stand Juli 2026.
Das kostet Ernährungsberatung für Selbstzahler
„Ernährungsberater" ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung.
Die Preise schwanken deshalb stark, je nach Qualifikation, Region und danach,
ob du online oder vor Ort beraten wirst. Als Orientierung dienen die
Honorarempfehlungen der Berufsverbände:
| Leistung | Übliche Kosten |
| Erstgespräch (meist 60 Minuten) | 70 bis 130 Euro |
| Folgetermin (meist 30 Minuten) | 35 bis 65 Euro |
| Beratungspaket (Erstgespräch plus etwa 4 Folgetermine) | 180 bis 390 Euro |
| Gruppenkurs (8 bis 10 Wochen, z. B. Präventionskurs) | ca. 100 bis 150 Euro |
Spannen laut Honorarempfehlungen der Berufsverbände (VDOE 80 bis 120 Euro und
VDD 70 bis 130 Euro je 60 Minuten, VFED 35 bis 65 Euro je Folgegespräch,
zitiert nach Stiftung Gesundheitswissen) sowie aktuellen Marktüberblicken.
Paketpreise sind nicht einheitlich geregelt. Stand Juli 2026.
Wichtig fürs Budget: Die Abrechnung läuft fast immer über Kostenerstattung.
Du zahlst die Beratung oder den Kurs zunächst selbst und reichst Rechnung
beziehungsweise Teilnahmebescheinigung anschließend bei deiner Kasse ein.
Zahlt die Krankenkasse die Ernährungsberatung?
Oft ja, zumindest anteilig. Gesetzlich Versicherte haben zwei Wege zum Zuschuss:
den Präventionskurs nach § 20 SGB V ohne Rezept und die Ernährungstherapie nach
§ 43 SGB V mit ärztlicher Bescheinigung bei einer Erkrankung. Beide Wege haben
eines gemeinsam: Art und Höhe der Erstattung legt jede Kasse selbst in ihrer
Satzung fest. Kläre den Zuschuss deshalb immer, bevor du den ersten Termin buchst.
Weg 1: Präventionskurs nach § 20 SGB V (ohne Rezept)
§ 20 SGB V verpflichtet die gesetzlichen Kassen zu Leistungen der Prävention,
unter anderem im Handlungsfeld Ernährung. Die Kriterien dafür legt der
GKV-Spitzenverband im Leitfaden Prävention fest (aktuelle Fassung vom
17.12.2025). Geprüft werden die Kurse von der Zentralen Prüfstelle Prävention
(ZPP), einer Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen. Positiv
geprüfte Kurse tragen das Siegel „Deutscher Standard Prävention", das alle
beteiligten Kassen anerkennen. In der ZPP-Datenbank stehen rund 115.000 qualitätsgeprüfte
Präventionsangebote von fast 65.000 Anbietern (vdek, Stand 2026). Ohne dieses Zertifikat gibt es in der Regel
keinen § 20-Zuschuss.
- Höhe: kassenindividuell. Die TK erstattet zum Beispiel 80 Prozent der Kursgebühr bis maximal 150 Euro pro Einzelkurs (Kombikurse bis 300 Euro, TK-eigene Kurse und Teilnehmer unter 18 Jahren 100 Prozent bis zur Obergrenze). Stand Juli 2026.
- Häufigkeit: üblich sind zwei bezuschusste Kurse pro Kalenderjahr, so handhaben es TK und Barmer. Die genaue Zahl regelt jede Kasse selbst.
- Teilnahme: bei den meisten Kassen musst du an mindestens 80 Prozent der Termine teilnehmen, sonst gibt es keine Erstattung.
- Rezept: nicht nötig. Du meldest dich direkt beim Kurs an und reichst nach Abschluss die Teilnahmebescheinigung ein.
Weg 2: Ernährungstherapie nach § 43 SGB V (bei Erkrankung)
Bei einer ärztlich festgestellten Erkrankung können die Kassen eine individuelle
Ernährungstherapie bezuschussen. Rechtsgrundlage ist § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Wichtig: Das ist eine Kann-Leistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch, jede Kasse
entscheidet nach ihrer Satzung beziehungsweise im Einzelfall.
Voraussetzung ist in der Praxis eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
(formlos möglich, es gibt auch Standardformulare, etwa von der DGE) plus meist
ein Kostenvoranschlag der Ernährungsfachkraft. Beides reichst du VOR dem ersten
Termin bei deiner Kasse ein und wartest die Zusage ab. Zur Höhe lässt sich
seriös nur sagen: häufig 80 bis 85 Prozent der Kosten oder feste Höchstbeträge,
meist für 4 bis 5 Sitzungen, immer kassenindividuell. Zwei datierte Beispiele
(Stand Juli 2026): Die TK erstattet bis zu 45 Euro für die Erstberatung und bis
zu 30 Euro je Folgeberatung bei maximal 5 Terminen, andernfalls 85 Prozent der
Kosten. Die Barmer zahlt seit dem 01.03.2026 bis zu 45 Euro für die Erstberatung
plus bis zu vier Folgeberatungen mit je bis zu 30 Euro, ein neuer Zyklus ist
nach 12 Monaten möglich.
Typische Diagnosen, für die Ärzte eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen:
- Adipositas und Übergewicht
- Diabetes mellitus
- Fettstoffwechselstörungen und metabolisches Syndrom
- Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Gicht (Hyperurikämie)
- Zöliakie
- Nahrungsmittelallergien und Unverträglichkeiten (Laktose, Fruktose, Histamin)
- Magen-Darm-, Nieren- und Lebererkrankungen
- Rheumatische Erkrankungen
- Essstörungen
- Krebserkrankungen
- Mangelernährung und Untergewicht
Privat versichert? Reine Tarifsache
Ob die private Krankenversicherung Ernährungsberatung erstattet, hängt allein
vom Tarif ab: Manche Tarife zahlen bei medizinischer Notwendigkeit, andere gar
nicht. Hol dir vor dem ersten Termin eine schriftliche Kostenzusage deiner PKV.
Beihilfeberechtigte fragen zusätzlich ihre Beihilfestelle.
Ohne anerkannte Qualifikation kein Zuschuss
Der Zuschuss hängt auch von der Person ab, die dich
berät. Die Kassen erstatten nur Beratungen durch qualifizierte
Ernährungsfachkräfte: Diätassistentinnen und Diätassistenten, Oecotrophologen
oder Ernährungswissenschaftler, jeweils mit einem anerkannten Zertifikat, etwa
von DGE, VDD, VDOE oder QUETHEB. Auch Ärztinnen und Ärzte mit der
Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin werden anerkannt. Ein Hochschulabschluss
allein reicht laut KBV nicht, das Zertifikat weist zusätzlich kontinuierliche
Fortbildung nach. Bei § 20-Kursen prüft die ZPP die Qualifikation der
Kursleitung gleich mit.
Frag deshalb vor der Buchung immer nach dem Qualifikationsnachweis. Oder nutz
unsere Berater-Suche: Verifizierte
Profile tragen dort ein Siegel, ihren Qualifikationsnachweis haben wir
persönlich geprüft. Einen Überblick über alle Beraterinnen und Berater gibt
das Berater-Verzeichnis.