Zertifikate in der Ernährungsberatung
Weil „Ernährungsberater" kein geschützter Titel ist, entscheiden die Zertifikate der Fachverbände über die Qualität. Hier steht, wer sie vergibt, was sie voraussetzen und wie du sie prüfst.
Ernährungsberater/DGE
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) vergibt das Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss ihres Zertifikatslehrgangs. Die DGE ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft für Ernährungsfragen in Deutschland; ihre Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung wurden gemeinsam mit weiteren Fachverbänden entwickelt und dienen auch anderen Zertifizierungen als Referenz.
Details, Voraussetzungen und Prüf-Tipp →Zertifikat Ernährungsberater/in VDOE
Das Zertifikat wird seit 1994 vom BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE) vergeben. Seit Anfang 2025 nimmt der VDOE keine Neuanträge mehr entgegen; Erst- und Nachzertifizierung laufen seither über die verbandsübergreifende Plattform E-Zert e. V.
Details, Voraussetzungen und Prüf-Tipp →VDD-Fortbildungszertifikat
Das Fortbildungszertifikat wird vom Verband der Diätassistenten, Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) vergeben. Es richtet sich ausschließlich an Diätassistentinnen und Diätassistenten und setzt eine Mitgliedschaft im VDD voraus; für Mitglieder ist es derzeit kostenfrei.
Details, Voraussetzungen und Prüf-Tipp →Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater:innen VFED
Der Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED) mit Sitz in Aachen vergibt die Zertifizierung auf Antrag. Sie ist an die Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufs- und Fachverband gebunden; bei Verbandsaustritt erlischt die Gültigkeit des Zertifikats.
Details, Voraussetzungen und Prüf-Tipp →QUETHEB-Registrierung
Die Registrierung wird von QUETHEB e. V. vergeben, der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater, gegründet 1997. Über die Anträge entscheidet eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Registrierungskommission; das Registrierungssystem besteht seit 1999.
Details, Voraussetzungen und Prüf-Tipp →Ernährungsberater/in UGB (heute UGB-Gesundheitstrainer:in Ernährungscoach)
Die Ausbildung wird von der UGB-Akademie der Vereine für Unabhängige Gesundheitsberatung (UGB) angeboten und mit einem verbandseigenen Zertifikat abgeschlossen. Die langjährig als Ernährungsberater/in UGB bekannte Ausbildung wird auf der Verbandsseite inzwischen unter der Bezeichnung UGB-Gesundheitstrainer:in Ernährungscoach geführt.
Details, Voraussetzungen und Prüf-Tipp →ZPP-Kurszertifizierung (Deutscher Standard Prävention)
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) wird von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach Paragraf 20 SGB V getragen und arbeitet im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen. Die Prüfung ist für Anbieter kostenfrei; erfolgreich geprüfte Kurse erhalten das Zertifikat mit dem Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention.
Details, Voraussetzungen und Prüf-Tipp →Häufige Fragen
Warum sind Zertifikate in der Ernährungsberatung so wichtig?
Weil die Berufsbezeichnung Ernährungsberater in Deutschland nicht geschützt ist. Die Zertifikate der Fachverbände setzen eine anerkannte Grundausbildung voraus und verpflichten zu Fortbildungen, sie sind damit der verlässlichste Qualitätsanker bei der Auswahl.
Welche Rolle spielen die Zertifikate beim Kassenzuschuss?
Für den Zuschuss zur individuellen Beratung nach § 43 SGB V verlangen die gesetzlichen Kassen typischerweise einen dieser Nachweise. Ohne anerkanntes Zertifikat zahlt die Kasse in der Regel nicht, unabhängig von der Qualität der Beratung.
Ist die ZPP-Zertifizierung ein Personen-Zertifikat?
Nein. Die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert Kurse und Angebote für die Bezuschussung nach § 20 SGB V, nicht Personen. Ein ZPP-zertifizierter Kurs sagt etwas über das Kurskonzept und die Qualifikation der Kursleitung aus, ersetzt aber kein Verbandszertifikat.
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Im Verzeichnis tragen verifizierte Profile ein Siegel: ihren Qualifikationsnachweis haben wir persönlich gesichtet.