Vergleich · Stand 25. Juli 2026
Krankenkassen im Vergleich: Was sie für Ernährungsberatung zahlen
Kurze Antwort: Die meisten gesetzlichen Kassen zahlen bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit rund 85 Prozent der Kosten, gedeckelt auf etwa 45 Euro für die Erstberatung und 30 Euro je Folgeberatung, meist für vier bis fünf Termine. Für zertifizierte Präventionskurse gibt es zusätzlich zwei Kurse pro Jahr mit Zuschüssen zwischen 75 und 300 Euro. Die Spannen sind groß: die Übersicht unten nennt für 20 Kassen den konkreten Betrag, jeweils mit Quelle der Kasse.
Zwei Wege, und sie werden ständig verwechselt
Weg A: Prävention nach § 20 SGB V
Für Menschen ohne Erkrankung, die vorbeugen wollen. Es geht um Gruppenkurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind. Zwei Kurse pro Kalenderjahr sind üblich. Den Antrag stellst du meist erst nach dem Kurs, mit der Teilnahmebescheinigung.
Weg B: Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Für Menschen mit einer Erkrankung oder krankheitsbedingten Ernährungsproblemen. Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit und in der Regel die Zusage der Kasse vor dem ersten Termin. Die Kasse kann zuschießen, sie muss nicht.
Eine Einzelberatung lässt sich nicht als Präventionskurs abrechnen, und eine Kursteilnahme ersetzt keine Therapie. Wer den falschen Weg wählt, bekommt am Ende nichts.
Die Kassen im Einzelnen
Jede Angabe stammt von der Website der jeweiligen Kasse, nicht aus Vergleichsportalen. Was sich dort nicht belegen ließ, steht hier nicht. Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Kasse.
TK (Techniker Krankenkasse)
- Prävention, § 20 SGB V
- 80 Prozent der Kursgebühren, maximal 150 Euro für einen Einzelkurs und 300 Euro für einen Kombinationskurs (gilt für Kurse mit Beginn ab 15.10.2024). TK-eigene Kurse werden in voller Höhe erstattet. Maximal 2 Kurse pro Kalenderjahr, entscheidend ist das Datum des Kursbeginns. Ein Kombinationskurs (zwei Handlungsfelder, z. B. Bewegung und Ernährung) wird als zwei Kurse gewertet. Altregelung für Kurse mit Beginn vor dem 15.10.2024: Präsenz 80 Prozent bis max. 75 Euro (Einzelkurs) bzw. 150 Euro (Kombinationskurs), Online 100 Prozent bis max. 100 Euro. Voraussetzung: Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention. Mindestteilnahme 80 Prozent der Kurseinheiten bei Präsenz und zeitgebundenen Online-Kursen, 100 Prozent bei zeit- und ortsunabhängigen Online-Maßnahmen.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Bei ärztlich bescheinigter medizinischer Notwendigkeit (z. B. Allergie) erstattet die TK die Kosten für bis zu 5 Termine: maximal 45 Euro für die Erstberatung und maximal 30 Euro je Folgeberatung, ansonsten 85 Prozent der Kosten. Für von Zuzahlungen Befreite und unter 18-Jährige 100 Prozent, jeweils bis zu den genannten Höchstgrenzen.
- Antrag vorher nötig?
- § 20: Nein, kein Vorabantrag. Erstattung nachträglich durch Einreichen der Teilnahmebescheinigung über "Meine TK" oder die TK-App. § 43: Ja, zwingend. Die Kostenzusage der TK muss VOR dem ersten Beratungstermin vorliegen.
- Nachweise
- § 20: Teilnahmebescheinigung des Kursanbieters (mind.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: Prävention § 20: https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/praevention/gesundheitskurse/erstattungshoehe-gesundheitskurse-2004196 (Stand der Seite laut TK: 24.11.2025) · abgerufen am 2026-07-25
BARMER
- Prävention, § 20 SGB V
- Bis zu 75 Euro je Präsenzkurs und bis zu 100 Euro je Online-Kurs. Liegt die Teilnahmegebühr unter der maximalen Fördersumme, werden die tatsächlichen Kosten erstattet. Maximal zwei Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Voraussetzung: der Kurs muss mit dem Siegel "Deutscher Standard Prävention, geprüft und zertifiziert" der Zentralen Prüfstelle Prävention ausgezeichnet sein. Kompaktkurse werden wie zwei Kurse gerechnet.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Erstberatung: bis zu 40 Euro für Beratungen bis zum 28.02.2026, bis zu 45 Euro für Beratungen ab dem 01.03.2026. Folgeberatungen: bis zu 30 Euro je Einheit für maximal vier Folgeberatungen. Ein Zyklus umfasst also eine Erstberatung plus bis zu vier Folgeberatungen, nach 12 Monaten kann ein neuer Zyklus beginnen. Voraussetzung: Verordnung durch eine Arztpraxis. Durchführung durch qualifizierte Anbieter oder durch Ärztinnen und Ärzte mit Fortbildungsnachweis nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer bzw. mit QUETHEB-Registrierung.
- Antrag vorher nötig?
- § 20: Nein, kein Vorabantrag. Die Teilnahmebescheinigung wird nachträglich eingereicht (online über Meine Barmer bzw. App, per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle). § 43: Ja. Vor Beginn sind eine Kopie der ärztlichen Verordnung und ein Kostenvoranschlag einzureichen, die Barmer prüft dann die Zuschussfähigkeit.
- Nachweise
- § 20: Teilnahmebescheinigung des Kursanbieters, bei postalischer Einreichung unterschrieben, sowie regelmäßige Teilnahme.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: Prävention § 20: https://www.barmer.de/unsere-leistungen/kursangebote/kurse-suchen/gesundheitskurssuche (letzte Aktualisierung laut Seite: 25.11.2025) · abgerufen am 2026-07-25
DAK-Gesundheit
- Prävention, § 20 SGB V
- 80 Prozent der Kosten für Erwachsene, 90 Prozent für von Zuzahlungen befreite Personen, 100 Prozent für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Maximalbetrag in allen Fällen 75 Euro pro Kurs oder Maßnahme. Zwei Mal im Kalenderjahr ist ein Zuschuss möglich (Bereiche Bewegung, Entspannung, Ernährung oder Suchtentwöhnung). Voraussetzung: Zertifizierung des Kurses durch die Zentrale Prüfstelle Prävention und Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kurstermine.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Individuelle Ernährungsberatung: für Versicherte über 18 Jahre 85 Prozent der Kosten, maximal 45 Euro für die Erstberatung und je 30 Euro für insgesamt 4 Folgeberatungen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 100 Prozent der Kosten, ebenfalls maximal 45 Euro Erstberatung und 30 Euro für bis zu vier Folgeberatungen. Maximale Fördersumme damit 165 Euro je Zyklus.
- Antrag vorher nötig?
- § 20: Nein, kein Vorabantrag, nur Nachreichen der Teilnahmebescheinigung nach bezahlter Kursgebühr.
- Nachweise
- § 20: Teilnahmebescheinigung, aus der hervorgeht, dass Kurs und Kursleitung zu Kursbeginn von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert waren oder sind, sowie mindestens 80 Prozent Teilnahme und bereits bezahlte Kursgebühr.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: Prävention § 20: https://www.dak.de/dak/leistungen/praeventionskurse/ernaehrungskurse-mit-uns-besser-essen_10666 (Aktualisierung laut Seite: 21.07.2026) · abgerufen am 2026-07-25
KKH (Kaufmännische Krankenkasse)
- Prävention, § 20 SGB V
- Wörtlich: "Wir bezuschussen jährlich zwei qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat 'Deutscher Standard Prävention' der Zentralen Prüfstelle Prävention. Unser Zuschuss beträgt 100 Prozent, maximal 150 Euro je Kurs." Damit bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. Die Teilnahme an den KKH-Online-Programmen myHEALTHcoach oder myWEIGHTcoach zählt zu den zwei geförderten Präventionskursen pro Jahr, die Kosten dafür übernimmt die KKH.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Bei chronischer Krankheit, deren Behandlung durch eine Ernährungsberatung unterstützt werden kann, sind bis zu fünf Einzelberatungen möglich (persönlich, telefonisch oder online per Video-Chat). Die KKH übernimmt 85 Prozent der Kosten, für Kinder und Jugendliche 100 Prozent, insgesamt maximal 165 Euro. Davon entfallen bis zu 45 Euro auf die Erstberatung und je bis zu 30 Euro auf bis zu vier Folgeberatungen.
- Antrag vorher nötig?
- § 20: Nein, kein Vorabantrag erkennbar. § 43: Ja. Vor Beginn sind der KKH die medizinische Notwendigkeitsbescheinigung der behandelnden ärztlichen Praxis und ein Kostenvoranschlag einer qualifizierten Ernährungsberatung zur Prüfung vorzulegen.
- Nachweise
- § 20: Zertifikat "Deutscher Standard Prävention" der Zentralen Prüfstelle Prävention für den Kurs.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.kkh.de/leistungen/praevention-vorsorge/individuelle-praevention/praeventionskurse · abgerufen am 2026-07-25
hkk
- Prävention, § 20 SGB V
- 80 Prozent der Kursgebühr bis maximal 100 Euro pro Kurs, maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr, damit bis zu 200 Euro jährlich. Bei hkk-eigenen Online-Kursen übernimmt die hkk die Kurskosten in voller Höhe, ohne Vorleistung des Versicherten, da direkt zwischen Anbieter und hkk abgerechnet wird. Voraussetzung: Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention. Mindestteilnahme: Präsenzkurse und zeitgebundene Online-Kurse (z. B. Webinar) 80 Prozent der Kurseinheiten, zeit- und ortsunabhängige Online-Kurse 100 Prozent.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Die hkk führt dies als "Ernährungsberatung als Patientenschulung nach § 43 SGB V". Wörtlich: "Wir beteiligen uns, je nach Diagnose, anteilig an den Kosten. Pro Beratungstermin kommt ein Eigenanteil von mindestens 6,00 Euro auf Sie zu. Die tatsächliche Höhe Ihrer Beteiligung ist vom Beratungshonorar abhängig." Die konkrete Zuschusshöhe in Euro und die maximale Terminanzahl sind nicht öffentlich beziffert, der individuelle Zuschuss wird nach Antragstellung schriftlich bestätigt. Abzugrenzen davon: die separate Leistung "Ernährungstherapie" als Heilmittel, die nur die ernährungstherapeutische Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose umfasst. Dort beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der anfallenden Kosten plus zehn Euro je Verordnung (ab 18 Jahren), eine Genehmigung der Verordnung durch die hkk ist nicht nötig.
- Antrag vorher nötig?
- § 20: Nein, kein Vorabantrag. Die Unterlagen können bis spätestens vier Jahre nach Kursende eingereicht werden. § 43: Ja. Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist vor Beginn der Beratung einzureichen, danach erhält der Versicherte eine schriftliche Bestätigung der hkk mit dem individuellen Zuschuss.
- Nachweise
- § 20: Teilnahmebescheinigung, Nachweis der Kursgebühr (z.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: Prävention § 20: https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/alle-leistungen-von-a-z/gesundheits-und-praeventionskurse · abgerufen am 2026-07-25
HEK (Hanseatische Krankenkasse)
- Prävention, § 20 SGB V
- Wörtlich: "Unser Zuschuss beträgt grundsätzlich 80 Prozent der Kursgebühr. In Abhängigkeit der Kurskosten erstatten wir Ihnen bis zu 250 Euro je Kurs." Gestaffelt: Kursgebühr bis 150 Euro, maximal 75 Euro. Kursgebühr über 150 Euro, maximal 100 Euro. Kursgebühr ab 300 Euro, 250 Euro als fester Betrag. "Der Zuschuss wird für zwei Kurse pro Kalenderjahr gezahlt." Handlungsfelder: Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung, Suchtmittelkonsum. Voraussetzung: Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention. Mindestteilnahme: "Regelmäßig bedeutet, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen haben", bei Online-Kursen ist die Teilnahme an allen angebotenen Kurseinheiten erforderlich. Sonderfall Präventionsreisen bei AKON: Zuschuss 75 Euro je Kurs, insgesamt 150 Euro für zwei Kurse. Zertifizierte HEK-Online-Präventionskurse im Bereich Ernährung (je 8 Wochen) übernimmt die HEK in voller Höhe.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Nicht öffentlich beziffert. Die HEK-Leistungsseite "Ernährung" beschreibt ausschließlich die Beteiligung an qualitätsgesicherten Ernährungskursen und die kostenfreien HEK-Online-Präventionskurse. Weder Euro-Beträge noch Prozentsätze, Sitzungszahlen, Antragswege oder Beraterqualifikationen für eine Ernährungstherapie nach § 43 SGB V sind auf hek.de auffindbar. Die HEK-Heilmittelseite behandelt allgemein Heilmittel (Verordnung durch Kassenarzt, Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Tagen bzw. 14 Tagen bei dringlichem Beginn, keine Genehmigung vor Behandlungsbeginn nötig, Zuzahlungshöhe abhängig vom verordneten Heilmittel), ohne Ernährungstherapie zu beziffern.
- Antrag vorher nötig?
- § 20: Nein für Standardkurse, die Erstattung erfolgt nachträglich.
- Nachweise
- § 20: Teilnahmebescheinigung des Anbieters und aktuelle Bankverbindung.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: Prävention § 20: https://www.hek.de/erstklassige-leistungen/leistungen-a-z/detail/praeventionskurse/ · abgerufen am 2026-07-25
IKK classic
- Prävention, § 20 SGB V
- Bis zu 180 Euro pro Kalenderjahr für maximal zwei qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, also bis zu 90 Euro pro Kurs. Wörtlich: "Pro Kalenderjahr erhalten Sie bis zu 180 Euro für maximal zwei qualitätsgeprüfte Gesundheitskurse, also bis zu 90 Euro pro Kurs." Handlungsfelder Bewegung, Ernährung, Entspannung, Suchtmittel. Kurse sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert. Nutzbar ab 6 Jahren. Teilnahmequote: mindestens 80 Prozent bei Präsenz- und Live-Stream-Kursen, 100 Prozent bei Online-Kursen. Ein Prozentsatz der Kostenübernahme wird nicht genannt, nur der Euro-Deckel.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Individuelle Ernährungsberatung, wörtlich: "Die IKK classic erstattet die Kosten für die individuelle Ernährungsberatung bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro." Voraussetzung ist eine schriftliche ärztliche Empfehlung auf den Namen des Versicherten mit Diagnose. Versicherte in Sachsen und Thüringen benötigen die ärztliche Präventionsempfehlung. Nur einmal pro Kalenderjahr: "Sie haben im laufenden Kalenderjahr noch keinen Zuschuss der IKK classic für dieses Gesundheitsangebot erhalten." Alternativ Videotelefonie über den Kooperationspartner Ernährungs-Therapie.net mit Direktabrechnung. Eine Sitzungszahl wird nicht beziffert.
- Antrag vorher nötig?
- Prävention nach § 20: kein Vorab-Antrag, Erstattung nach Kursende.
- Nachweise
- Prävention: vom Anbieter vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung plus Quittung.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.ikk-classic.de/pk/leistungen/kurse/gesundheitskurse-kosten · abgerufen am 2026-07-25
IKK Südwest
- Prävention, § 20 SGB V
- Wörtlich: "Wir übernehmen 80 Prozent der Kosten, bis zu 150 Euro pro Kurs, 300 Euro im Jahr". Volle 100 Prozent der Kurskosten für Kinder ab 6 Jahren, für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sowie für Kurse, die weniger als 75 Euro kosten. Wörtlich: "Pro Kalenderjahr können Sie maximal zwei Gesundheitskurse einreichen." Handlungsfelder Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressbewältigung, Suchtmittelkonsum.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Medizinische Ernährungstherapie, wörtlich: "Wir übernehmen 80 Prozent der Kosten für eine medizinische Ernährungstherapie, bei Kindern und Jugendlichen sogar 100 Prozent, bis zu einem Betrag von 500 Euro. Voraussetzung ist eine Kostenzusage der IKK Südwest vor Beginn der Maßnahme." Genannte Indikationen: Bluthochdruck, Diabetes, erhöhte Cholesterinwerte, Gicht, Neurodermitis, Osteoporose, Über- und Untergewicht mit BMI unter 18,5 oder ab 30, Verdauungsstörungen. Zusätzlich kostenfreie persönliche Ernährungsberatung durch eigene Mitarbeiter im Angebot IKK Gesund und Lecker.
- Antrag vorher nötig?
- Ernährungstherapie nach § 43: ja, zwingend.
- Nachweise
- Ernährungstherapie: Kostenzusage vor Maßnahmenbeginn, damit implizit ärztliche Diagnose und Antragsunterlagen.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.ikk-suedwest.de/leistung/ernaehrungsberatung/ · abgerufen am 2026-07-25
BKK Mobil Oil (Mobil Krankenkasse)
- Prävention, § 20 SGB V
- Wörtlich: "Wir übernehmen die Kosten für zwei zertifizierte Gesundheitskurse pro Kalenderjahr zu 100 Prozent für bis zu 1.200,00 Euro pro Jahr." Das Budget ist zwischen den beiden Kursen frei aufteilbar, die Kasse rechnet auf der Seite selbst vor: kostet der erste Kurs 390 Euro, bleiben 810 Euro für den zweiten. Teilnahmequote mindestens 80 Prozent, bei Online-Kursen 100 Prozent. Besonderheit im Feld Ernährung: "Als eine von wenigen Krankenkassen bieten wir Ihnen im Rahmen der Prävention auch die Teilnahme an Einzelernährungsberatungen an. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anbieter beziehungsweise Kursleiter für ein Gruppenangebot von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert ist." Kein Gerätetraining, keine Mitgliedsbeiträge. Zusätzlich bis zu 280 Euro Zuschuss für Gesundheitsreisen (nicht auf der Kursseite geprüft).
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Ernährungstherapie bei ernährungsbedingter Erkrankung, Adipositas ab BMI 30 beziehungsweise bei Kindern ab der 97. Perzentile, oder Nahrungsmittelallergie und -intoleranz. Wörtlich: "Einzeltherapie: Wir übernehmen die Kosten für die Erstberatung und bis zu fünf Folgeberatungen. Bei einer Nahrungsmittelallergie beziehungsweise -intoleranz übernehmen wir die Erst- und maximal zwei Folgeberatungen. Gruppentherapie: Wir übernehmen 80 Prozent der Kosten für Erwachsene und 100 Prozent für Kinder. Die Höhe unseres Zuschusses legen wir im konkreten Einzelfall fest." Für Kinder und Jugendliche mit Adipositas: 100 Prozent der Kosten einer Ernährungsberatung. Anspruch entfällt, wenn für dieselbe Diagnose bereits eine Patientenschulung genutzt wurde, auch im Rahmen stationärer Reha oder eines DMP. Teilnahmequote für die Erstattung: Gruppentherapie mindestens 80 Prozent, Einzelberatung 100 Prozent. Nicht übernommen werden Nahrungsergänzungspräparate wie Formula-Diäten sowie Untersuchungen und Laborleistungen.
- Antrag vorher nötig?
- Ernährungstherapie nach § 43: ja, zwingend und ausdrücklich.
- Nachweise
- Ernährungstherapie vorab: ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit der Diagnose einer chronischen ernährungsbedingten Erkrankung plus Kostenvoranschlag des Schulungsanbieters.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://mobil-krankenkasse.de/unsere-leistungen/krankheiten-und-behandlungen/ernaehrungsberatung.html · abgerufen am 2026-07-25
Novitas BKK
- Prävention, § 20 SGB V
- Wörtlich: "Sie erhalten einen Zuschuss von 80 Prozent und bis zu 300 Euro für maximal zwei Kurse im Kalenderjahr. Sie zahlen zunächst die vollständigen Kursgebühren. Sobald Ihr Kurs erfolgreich beendet ist, reichen Sie Ihre ausgefüllte Teilnahmebescheinigung bei uns zur Erstattung ein. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilnehmen." Für Online-Kurse wörtlich: "Die novitas bkk bezuschusst bis zu zwei zertifizierte Online-Kurse pro Kalenderjahr bis zu maximal 300 Euro. Sofern Sie mindestens 80 Prozent des Kurses absolvieren, erhalten Sie die vollständigen Kursgebühren in Höhe von 89 Euro zurück." Gemeint sind die Ernährungs-Onlinekurse myWEIGHTcoach und myHEALTHcoach in Kooperation mit dem ESG Institut. Zusätzlich über das Bonusprogramm: "Mit dem Zusatzguthaben einen Zuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro für Ihren Online- oder Gesundheitskurs erhalten" (Flexcheck). Gesundheitsreisen separat mit 220 Euro.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Wörtlich: "Die novitas bkk beteiligt sich an den Kosten, wenn die Beratung aus medizinischen Gründen verordnet wurde und von einer anerkannten Einrichtung oder einer ökotrophologischen Praxis oder Diätassistenten durchgeführt wird. Bezuschusst werden bis zu 5 Beratungseinheiten bis maximal 60 Euro pro Sitzung, also insgesamt 300 Euro. In medizinisch begründeten Einzelfällen können maximal drei weitere Beratungstermine bezuschusst werden." Genannte medizinische Begründungen: Adipositas, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien, Essstörungen. Wiederholung wörtlich: "Ein erneuter Zuschuss ist nach Ablauf von 12 Monaten möglich, sofern eine erneute Ernährungsberatung medizinisch notwendig ist."
- Antrag vorher nötig?
- Ernährungsberatung nach § 43: ja, vorab. Wörtlich: "Vor Beginn der Ernährungsberatung wird ein ärztliches Attest mit der Empfehlung für eine Ernährungsberatung und Angabe Ihrer Diagnose sowie einen Kostenvoranschlag für die Beratung benötigt." Präventionskurse nach § 20: kein Vorab-Antrag, Erstattung nach Kursende. Der Erstattungsantrag ist im Mitgliederbereich per App oder Web einreichbar.
- Nachweise
- Ernährungsberatung vorab: ärztliches Attest mit Empfehlung und Diagnose plus Kostenvoranschlag.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.novitas-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/d-e-f-g/ernaehrungsberatung/ · abgerufen am 2026-07-25
Viactiv
- Prävention, § 20 SGB V
- Wörtlich: "Generell gilt, dass Sie als VIACTIV-Versicherter von uns ein jährliches Kursbudget von 550 Euro für bis zu zwei zertifizierte Sport- oder Gesundheitskurse erhalten. Gegen Vorlage Ihrer Rechnung und einer Teilnahmebestätigung überweisen wir unseren Zuschuss umgehend auf Ihr Konto. Wir übernehmen bei zertifizierten Kursen 100 Prozent der Kursgebühr." Handlungsfelder Bewegung und Sport, Stressbewältigung und Entspannung, Ernährung, Suchtmittelkonsum. Das Budget kann alternativ für eine Gesundheitsreise wie die Aktivwoche genutzt werden. Läuft ein Kurs über den Jahreswechsel, wird er dem Jahr mit den meisten Kurseinheiten zugeordnet. Zusätzlich kostenfreie Online-Coachings zu Fitness, Stress, gesundem Abnehmen und gesunder Ernährung.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Online-Ernährungsberatung über den Kooperationspartner Ernährungs-Therapie.net per Videochat. Wörtlich: "Danach können Sie sich kostenlos für den sogenannten Standard-Beratungszyklus anmelden. Dieser umfasst insgesamt fünf Video-Sprechstunden mit einer qualifizierten Fachkraft." Und: "Die Kosten für Ihre Beratung rechnet Ernährungs-Therapie.net direkt mit uns ab, für den Standard-Beratungszyklus entstehen für Sie keinerlei Extrakosten. In einigen Fällen kann ein Eigenanteil für Sie anfallen. Gerne berechnen wir die Kosten unverbindlich für Sie und teilen Ihnen Ihren Eigenanteil vorab mit." Beratungsspektrum von Übergewicht und Unverträglichkeiten über Stoffwechselkrankheiten bis zu Essstörungen wie Bulimie oder Anorexie. Begleitung über etwa 4 bis 6 Monate. Eine Euro-Höhe der Kostenübernahme wird nicht genannt.
- Antrag vorher nötig?
- Ernährungsberatung nach § 43: ein Antrag ist nötig, wird aber nicht vom Versicherten gestellt.
- Nachweise
- Ernährungsberatung: ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit vermerkter Diagnose und der Empfehlung einer Ernährungsberatung oder -therapie.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.viactiv.de/faq/faq-sportkurse-2 · abgerufen am 2026-07-25
mhplus BKK
- Prävention, § 20 SGB V
- Wörtlich: "Nehmen Sie zu mindestens 80 Prozent an dem Kurs teil. Für bis zu zwei Kursangebote pro Jahr, welche die Qualitätskriterien erfüllen, bekommen Sie dann einen Zuschuss. Bis zu 80 Prozent der entstandenen Kurskosten, höchstens jedoch 100,00 Euro je Maßnahme erhalten Sie von Ihrer mhplus zurück. Sobald die Belastungsgrenze erreicht wird erhöht sich dieser Anspruch auf 100 Prozent der Kosten. Auch hier höchstens 100,00 Euro je Maßnahme.Kurssuche über die Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention, Anmeldung direkt beim Anbieter. Bestimmte Online-Ernährungskurse wie myWEIGHTcoach und "Gesund mit Darm" sind für mhplus-Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Kein allgemeiner, in Euro bezifferter Zuschuss zur Ernährungsberatung auf der Website auffindbar. Belegt sind zwei andere Wege. Erstens Ernährungstherapie als verordnetes Heilmittel: "Ernährungstherapie: bei Essstörungen, Erkrankungen des Stoffwechsels" wird ausdrücklich als Heilmittel geführt, die Kosten übernimmt die mhplus bei ärztlicher Verordnung, wörtlich: "Für Sie fällt dann nur ein Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten und 10,00 Euro je Rezept an." Zweitens das Gewichts-Coaching KOMBIPLUS bei Adipositas Grad II und III ab BMI 35 oder vor beziehungsweise nach einer Magen-OP, für Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene: eine einjährige Betreuung mit 7 Einheiten wöchentlicher Einzelernährungstherapie plus 8 Einheiten Bewegungstherapie in Phase 1, 6 Einheiten in Phase 2 und 4 Einheiten in Phase 3, wörtlich: "Ihre mhplus beteiligt sich an den Kosten. Wir übernehmen 80 Prozent."
- Antrag vorher nötig?
- KOMBIPLUS: ja, zwingend und vorab. Wörtlich: "Die Leistung muss von Ihrem Arzt verordnet werden. Bitte senden Sie uns Ihren Antrag zu. Den Antrag müssen Sie vor Antritt des Gewichts-Coaching KOMBIPLUS stellen." Ernährungstherapie als Heilmittel: kein gesonderter Antrag, mit dem Rezept direkt zum zugelassenen Therapeuten, dieser rechnet mit der mhplus ab. Präventionskurse nach § 20: kein Vorab-Antrag, Erstattung nach Kursende.
- Nachweise
- Präventionskurse: vom Kursleiter ausgefüllte Teilnahmebescheinigung der Zentralen Prüfstelle Prävention.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.mhplus-krankenkasse.de/privatkunden/gesundheit/gesundheitskurse-reisen/gesundheitskurse · abgerufen am 2026-07-25
SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse)
- Prävention, § 20 SGB V
- Wörtlich: "Für die Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen bekommen Sie bis zu zweimal im Jahr eine Erstattung von 75 Prozent der Kursgebühren. Insgesamt bis zu 160 Euro." Kurssuche über die Datenbank für Gesundheitskurse. Für Raucherentwöhnungskurse gilt laut Suchtreffer ein eigener Deckel von maximal 80 Euro bei ebenfalls 75 Prozent, zweimal im Jahr. Über das SBK-Bonusprogramm gibt es zusätzlich 10 Euro pro erfolgreich abgeschlossenem Gesundheitskurs.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Wörtlich: "Eine individuelle, medizinisch notwendige Ernährungsberatung erstatten wir mit 45 Euro für eine 60-minütige Beratung je Behandlungsfall (bis zu 5 Behandlungen)." Daraus ergibt sich ein rechnerisches Maximum von 225 Euro je Behandlungsfall, diese Summe nennt die SBK selbst nicht. Der Weg dorthin wörtlich: "Lassen Sie sich in Ihrer Arztpraxis eine Verordnung ausstellen, dass eine Ernährungsberatung für Sie empfehlenswert ist. Im Anschluss wählen Sie eine zertifizierte Ernährungsberatung." Die Erstattung kann auf Wunsch direkt an die Ernährungsberatung gehen, wenn dies schriftlich mitgeteilt wird.
- Antrag vorher nötig?
- Ernährungsberatung nach § 43: kein Vorab-Genehmigungsverfahren auf der Seite beschrieben.
- Nachweise
- Ernährungsberatung: ärztliche Verordnung beziehungsweise Bestätigung, dass eine Ernährungsberatung empfehlenswert ist, plus Rechnung.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.sbk.org/beratung-leistungen/vorsorge-und-praevention/gesundheitsangebote-und-kurse/ernaehrungsberatung/ · abgerufen am 2026-07-25
Knappschaft
- Prävention, § 20 SGB V
- Wörtlich: "Suchen Sie sich einfach einen Kurs aus, der von der Zentralen Prüfstelle zertifiziert wurde. Warum? Weil wir diese dann entweder komplett bezahlen oder mit bis zu 80 Euro bezuschussen. Pro Person unterstützen wir zwei Kurse pro Kalenderjahr. Egal, ob die Kurse inhaltlich gleich sind." Und in den FAQ: "Viele Kurse sind für unsere Versicherten kostenfrei. Ansonsten bekommen Sie von uns für Kurse im Bereich Bewegung, Ernährung, Stressmanagement, Entspannung und Suchtmittelbewältigung einen Zuschuss von 80 Euro. Und das Beste: Den gibt es sogar zweimal im Jahr." Läuft ein Kurs über den Jahreswechsel, wird er dem Jahr zugeordnet, in dem der Grossteil der Kurseinheiten stattfand. Als Alternative zu Rehasport oder Funktionstraining übernimmt die Knappschaft ausdrücklich ebenfalls zwei Gesundheitskurse im Jahr.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Ernährungsberatung ausdrücklich als ergänzende Leistung zur Rehabilitation geführt. Wörtlich: "Die KNAPPSCHAFT beteiligt sich an den Kosten von bis zu fünf Terminen mit einem Zuschuss von maximal 135 Euro. Für die Erstberatung erhalten Sie bis zu 35 Euro. Für die Folgeberatungen gibt es bis zu 25 Euro. Weitere Kosten zahlen Sie selbst." Voraussetzung wörtlich: "Sie erhalten die Verordnung, wenn Ihre chronische Erkrankung durch eine Fehlernährung mitverursacht wurde. Oder, wenn eine Ernährungsumstellung Ihre Therapie unterstützen kann." Genannte Indikationen: Stoffwechselerkrankungen, Erkrankungen der Verdauungs- und Ausscheidungsorgane, Herz- und Kreislauferkrankungen, Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Allergien, Osteoporose, Rheuma, Autoimmunerkrankungen. Qualifikation des Beraters: staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung, etwa ernährungsmedizinische Berater, Diplom-Oecotrophologen, Diätassistenten oder Ärzte mit Fortbildungsnachweis.
- Antrag vorher nötig?
- Ernährungsberatung nach § 43: ja, vorab. Wörtlich: "Reichen Sie Ihre ärztliche Verordnung vor der Ernährungsberatung online ein, in Ihrem Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT." Präventionskurse nach § 20: kein Vorab-Antrag, die Kostenerstattung wird nach dem Kurs über Meine KNAPPSCHAFT beantragt.
- Nachweise
- Ernährungsberatung: ärztliche Verordnung vor Beginn, dazu falls vorhanden ein detaillierter Kostenvoranschlag des gewünschten Ernährungsberaters, einreichbar online oder postalisch an KNAPPSCHAFT Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.knappschaft.de/gesund-werden/kuren-und-reha/ergaenzende-reha-leistungen/ergaenzende-reha-leistungen · abgerufen am 2026-07-25
AOK Bayern
- Prävention, § 20 SGB V
- Bis zu 300 Euro pro Jahr für Präventionskurse und Gesundheitsreisen. Eine Aufteilung je Einzelkurs beziffert die AOK Bayern öffentlich nicht.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Keine eigene bezifferte Leistung der AOK Bayern auffindbar. Es gilt die AOK-weite Regel zur Ernährungstherapie als Heilmittel (Seite ausdrücklich als 'Leistung bei allen AOKs' inkl. AOK Bayern gekennzeichnet): verordnungsfähig nur bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen, unter 18 Jahren volle Kostenübernahme, ab 18 Jahren 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung Zuzahlung. Achtung: Das ist § 32 SGB V (Heilmittel), nicht § 43. Auf dem AOK-Gesundheitspartnerportal sind als ergänzende Leistungen nach § 43 SGB V ausschließlich Rehabilitationssport, Funktionstraining, Patientenschulungen, Persönliches Budget und sozialmedizinische Nachsorge gelistet, Ernährungsberatung/-therapie ist dort nicht aufgeführt. Quelle: https://www.aok.de/pk/leistungen/therapien/ernaehrungstherapie/ (Aktualisiert 17.10.2023) und https://www.aok.de/gp/ergaenzende-leistungen/uebersicht-ergaenzenden-leistungen
- Antrag vorher nötig?
- Für normale Präventionskurse nein: Erstattung wird nach Kursabschluss beantragt ('Reichen Sie nach Abschluss des Kurses die Teilnahmebescheinigung und einen Zahlungsnachweis ein').
- Nachweise
- Teilnahmebescheinigung des Anbieters plus Zahlungsnachweis.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://einfachgesund.de/leistungen/ · abgerufen am 2026-07-25
AOK Baden-Württemberg
- Prävention, § 20 SGB V
- Rechtsverbindlich in der Satzung geregelt, § 8 Abs. 1: 'Je Kalenderjahr können höchstens zwei Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beansprucht werden. Der Anspruch ist begrenzt auf die Höhe der tatsächlichen Kosten, jedoch nicht mehr als 80 Euro je Maßnahme.' Rechtsgrundlage laut Satzung: Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V nach den Handlungsfeldern und Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention. Damit maximal 160 Euro pro Kalenderjahr. Ergänzend Gesundheitskonto nach § 14 der Satzung: 300 Euro je Kalenderjahr ('Gesundheitskonto allgemein'), dieses deckt aber Osteopathie, Reiseschutz und alternative Arzneimittel ab, nicht Ernährungskurse oder Ernährungsberatung.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Keine eigene bezifferte Leistung der AOK Baden-Württemberg auffindbar. Es gilt die AOK-weite Ernährungstherapie-Regel (Seite nennt die AOK Baden-Württemberg ausdrücklich): nur bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen, unter 18 Jahren voll, ab 18 Jahren 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung. Ernährungsberatung wird laut AOK-Übersichtsseite auch von der AOK Baden-Württemberg angeboten, jedoch ohne beziffertem Zuschuss. Quelle: https://www.aok.de/pk/leistungen/therapien/ernaehrungstherapie/ und https://www.aok.de/pk/leistungen/sport-ernaehrung/ernaehrungsberatung/ (Aktualisiert 06.07.2026)
- Antrag vorher nötig?
- Nicht öffentlich beziffert. Die Satzung regelt Anzahl und Höchstbetrag, aber kein Antragsverfahren. Auf den aktuellen Kassenseiten ist kein Verfahren beschrieben. Es gilt der allgemeine AOK-Hinweis, dass ZPP-zertifizierte Kurse bezuschusst werden und die Höhe je AOK unterschiedlich ist (https://www.aok.de/pk/gesundheitskurse/infos/teilnahme-gutschein/, Aktualisiert 22.04.2026).
- Nachweise
- Nicht öffentlich beziffert. Weder Satzung noch aktuelle Webseiten der AOK Baden-Württemberg nennen die konkret verlangten Nachweise. Branchenüblich und im GKV-Leitfaden Prävention angelegt sind Teilnahmebescheinigung des ZPP-zertifizierten Anbieters und Zahlungsnachweis, das ist hier aber nicht durch eine Kassenquelle belegt.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/baden-wuerttemberg/pdf/Satzung.pdf · abgerufen am 2026-07-25
AOK Nordost
- Prävention, § 20 SGB V
- Bis zu 2 Gesundheitskurse pro Kalenderjahr, insgesamt bis zu 170 Euro, für AOK-Versicherte ab 6 Jahren (Zitat: 'Für wen: AOK-Versicherte ab 6 Jahre. Wie oft: bis zu 2 Kurse pro Kalenderjahr. Wie viel: insgesamt bis zu 170 Euro'). Der Betrag ist Teil des AOK-Gesundheitskontos von bis zu 500 Euro pro Jahr, das sich aufteilt in bis zu 218 Euro für individuell wählbare Leistungen und bis zu 282 Euro für präventive Angebote. Die 282 Euro bestehen aus 170 Euro Gesundheitskurse plus 112 Euro für wohnortferne präventive Kompaktangebote (max. 16 Euro pro Kurstag, längstens 7 Tage im Kalenderjahr, für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung). Genannte Kursbeispiele sind zertifizierte Yoga- oder Pilateskurse; Ernährungskurse sind über die allgemeine ZPP-Kurssuche der AOK abgedeckt, werden auf der Gesundheitskonto-Seite aber nicht namentlich als Ernährungskurs beziffert.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Keine eigene bezifferte Leistung der AOK Nordost auffindbar. Es gilt die AOK-weite Ernährungstherapie-Regel (AOK Nordost ist auf der Seite ausdrücklich genannt): nur bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen, unter 18 Jahren voll, ab 18 Jahren 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung, Verordnung auf Muster 18, Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Kalendertagen. Quelle: https://www.aok.de/pk/leistungen/therapien/ernaehrungstherapie/
- Antrag vorher nötig?
- Nicht eindeutig belegt. Die Gesundheitskonto-Seite beschreibt den Ablauf als 'Präventions- und Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen' und anschliessende Erstattung, nennt aber kein Vorab-Genehmigungserfordernis für Gesundheitskurse. Ein vorheriger Antrag ist damit nicht belegt, aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
- Nachweise
- Nicht öffentlich beziffert. Auf der Gesundheitskonto-Seite der AOK Nordost sind keine konkret verlangten Nachweise für Gesundheitskurse genannt. Suchmaschinen-Snippets behaupten 'Belege über das Onlineportal Meine AOK hochladen, kein gesonderter Erstattungsantrag'; das liess sich am 25.07.2026 auf keiner AOK-Nordost-Seite verifizieren und wird daher nicht als belegt geführt.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.aok.de/mk/nordost/aok-jetzt/gesundheitskonto/ · abgerufen am 2026-07-25
AOK Rheinland/Hamburg
- Prävention, § 20 SGB V
- Gutscheinmodell statt Euro-Zuschuss: 'Versicherte der AOK Bremen, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen) und AOK Rheinland/Hamburg können mit einem AOK-Gutschein an zwei zertifizierten Gesundheitskursen pro Jahr teilnehmen.' Der Gutschein wird zu Kursbeginn beim Präventionspartner vorgelegt, der Anbieter rechnet direkt mit der AOK ab. Der Kurs ist mit Gutschein kostenfrei, wenn mindestens 80 Prozent der Termine besucht wurden. Für ZPP-zertifizierte Kurse ausserhalb des Gutscheinwegs ist der Euro-Betrag NICHT öffentlich beziffert; die AOK schreibt dazu nur: 'Je nach AOK ist die Höhe des Zuschusses unterschiedlich.' Die Satzung bestätigt, dass der Betrag bewusst nicht in der Satzung steht: 'Bei Maßnahmen der Primärprävention im Rahmen des individuellen Ansatzes können Eigenbeteiligungen des Versicherten vorgesehen werden. Regelungen zur Bezuschussung legt der Vorstand in einer Richtlinie fest.' und 'Ein Anspruch auf Leistungen der Primärprävention besteht nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der im Haushaltsplan hierfür vorgesehenen Mittel.' Handlungsfeld Ernährung laut Satzung: 'Leistungen zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung und zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.' Zusätzlich Bonusweg: Ein Präventionskurs wird im Bonusprogramm mit 1.000 Bonuspunkten bonifiziert; 100 Bonuspunkte entsprechen 1,00 EUR Geldprämie (Modell AOK-Fit+) oder 2,00 EUR Zuschuss zu Gesundheitsleistungen (Modell AOK-Vital+), also 10 bzw. 20 Euro je Präventionskurs. Ernährungsberatungen zählen dort nur als 'Sonderaktionen': erst ab vier Teilnahmen im Kalenderjahr gibt es dafür 4.000 Bonuspunkte, bei weniger als vier Teilnahmen keine Punkte.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Keine eigene bezifferte Leistung der AOK Rheinland/Hamburg auffindbar. Es gilt die AOK-weite Ernährungstherapie-Regel (AOK Rheinland/Hamburg ist auf der Seite ausdrücklich genannt): nur bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen, unter 18 Jahren voll, ab 18 Jahren 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung. Der Bonuskatalog der Satzung (Ziffern 6.1 bis 6.7, bezuschussbare Gesundheitsleistungen im Modell AOK-Vital+) enthält keine Ernährungsberatung als eigenständige erstattungsfähige Position. Quelle: https://www.aok.de/pk/leistungen/therapien/ernaehrungstherapie/
- Antrag vorher nötig?
- Ja, faktisch: Der AOK-Gutschein muss vor Kursbeginn bei der AOK beantragt und zu Beginn des Kurses beim Präventionspartner vorgelegt werden ('Nähere Informationen, auch zur Beantragung, erhalten Sie jederzeit bei Ihrer AOK').
- Nachweise
- Beim Gutscheinweg: Vorlage des Gutscheins zu Kursbeginn, Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Termine; die Abrechnung läuft direkt zwischen Anbieter und AOK, der Versicherte reicht keine Rechnung ein.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-hamburg/pdf/satzung.pdf · abgerufen am 2026-07-25
AOK Niedersachsen
- Prävention, § 20 SGB V
- Nicht öffentlich beziffert. Auf keiner erreichbaren Seite der AOK Niedersachsen steht am 25.07.2026 ein Euro-Betrag oder eine Kursanzahl für Präventionskurse nach § 20 SGB V. Die früher indexierten Belegseiten existieren nicht mehr: /pk/niedersachsen/news/200-euro-budget-für-zertifizierte-gesundheitskurse/ leitet auf die Nachrichtenübersicht um, /pk/niedersachsen/news/das-neue-extra-für-online-präventionskurse/ liefert 404, /pk/niedersachsen/inhalt/gesundheitskurse-11/ und /pk/niedersachsen/landingpages/gesundheitsangebote/ existieren nicht mehr. Es gilt daher nur die allgemeine AOK-Aussage, dass ZPP-zertifizierte Kurse bezuschusst werden und 'je nach AOK die Höhe des Zuschusses unterschiedlich' ist. Abzugrenzen sind die Mehrleistungen der AOK Niedersachsen: 'Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.' Dieser 500-Euro-Topf umfasst laut Katalog professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel, Reiseschutzimpfungen, Hautkrebsfrüherkennung, Homöopathie, Schwangerschaftsleistungen und die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung, ausdrücklich NICHT Präventionskurse oder Ernährungsberatung.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Keine eigene bezifferte Leistung auffindbar. Die AOK Niedersachsen betreibt eine eigene Ernährungsberatung mit Rückrufservice zur Terminvereinbarung ('Wir rufen innerhalb von 48 Stunden zurück, um einen AOK-Ernährungsberatungstermin mit Ihnen abzustimmen'), ohne jede Angabe zu Kosten, Sitzungszahl oder Zuschuss. Quelle: https://www.aok.de/pk/niedersachsen/rueckrufservice-ernaehrungsberatung/ (Aktualisiert 02.08.2022). Für die Ernährungstherapie gilt die AOK-weite Regel (AOK Niedersachsen ausdrücklich genannt): nur bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen, unter 18 Jahren voll, ab 18 Jahren 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung.
- Antrag vorher nötig?
- Für Präventionskurse nicht öffentlich beziffert.
- Nachweise
- Für Präventionskurse nicht öffentlich beziffert.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.aok.de/pk/niedersachsen/mehrleistungen/ · abgerufen am 2026-07-25
AOK PLUS
- Prävention, § 20 SGB V
- Gutscheinmodell statt Euro-Zuschuss: 'Versicherte der AOK Bremen, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen) und AOK Rheinland/Hamburg können mit einem AOK-Gutschein an zwei zertifizierten Gesundheitskursen pro Jahr teilnehmen.' Der Gutschein wird zu Kursbeginn beim Präventionspartner vorgelegt, der Anbieter rechnet direkt mit der AOK ab, der Kurs ist mit Gutschein kostenfrei bei mindestens 80 Prozent Teilnahme. Ein Euro-Betrag ist NICHT öffentlich beziffert. Die Satzung der AOK PLUS regelt in § 9 Abs. 1 nur den Rahmen ohne Betrag: 'Die AOK PLUS stellt Leistungen zur Primärprävention zur Verfügung, soweit die Handlungsfelder und Kriterien dem vom GKV-Spitzenverband gemeinsam und einheitlich beschlossenen Leitfaden entsprechen', mit Ernährung als ausdrücklich genanntem Handlungsfeld des individuellen Ansatzes (Fassung gültig ab 05.12.2024). Hinweis zum Bonusweg: Der Bonuskatalog der Satzung (§ 19a, gültig ab 01.02.2025) enthält KEINE Position für Präventions- oder Ernährungskurse; bonifiziert wird als einziger Kurs die 'Teilnahme an einem Nichtraucherkurs' mit 500 Punkten.
- Ernährungstherapie, § 43 SGB V
- Näher an einer Therapieleistung als bei den anderen fünf Kassen, aber unbeziffert: Satzung § 9 Abs. 2: 'Ergänzend zur ärztlichen Therapie führt die AOK PLUS bei ausgewählten Störungen und Erkrankungen ihrer Versicherten individuelle und gruppenorientierte Interventionen durch. Ziel dieser Maßnahmen ist die Verkürzung der Krankheitsdauer sowie die Vermeidung bzw. die günstige Beeinflussung von chronischen Erkrankungen. Die Teilnahme an diesen Angeboten muss von einem Vertragsarzt verordnet werden. Die Krankheitsgruppen, für die derartige Maßnahmen durchgeführt werden, werden in Vereinbarungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt.' Weder Krankheitsgruppen noch Sitzungszahlen noch Beträge sind veröffentlicht. Zusätzlich gilt die AOK-weite Ernährungstherapie-Regel (AOK PLUS ausdrücklich genannt): nur bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen, unter 18 Jahren voll, ab 18 Jahren 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung.
- Antrag vorher nötig?
- Ja: Der AOK-Gutschein muss vorab beantragt werden.
- Nachweise
- Beim Gutscheinweg: Vorlage des Gutscheins zu Kursbeginn beim Präventionspartner und Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Termine.
Diese Kasse beziffert nicht alle Punkte öffentlich. Frag im Zweifel direkt nach.
Quelle: https://www.aok.de/pk/gesundheitskurse/infos/teilnahme-gutschein/ · abgerufen am 2026-07-25
Welche Qualifikation die Kasse verlangt
Für den Zuschuss nach § 43 SGB V erkennen die Kassen typischerweise diese Nachweise an:
- Ernährungsberater/in DGE, Deutsche Gesellschaft für Ernährung
- VDD-Fortbildungszertifikat, Verband der Diätassistenten
- Ernährungsberater/in VDOE, BerufsVerband Oecotrophologie
- Qualifizierte/r Diät- und Ernährungsberater/in VFED
- QUETHEB-Registrierung
- Ärztinnen und Ärzte mit Fortbildung nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer
Frag vor dem ersten Termin danach. Ohne einen dieser Nachweise zahlt die Kasse in der Regel nicht, egal wie gut die Beratung ist. In unserem Verzeichnis tragen geprüfte Mitglieder ein Siegel: ihren Qualifikationsnachweis haben wir gesichtet.
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Häufige Irrtümer
- Ist Ernährungsberatung eine Kassenleistung?
- In der Regel nicht als Regelleistung. Als Heilmittel verordnungsfähig ist Ernährungstherapie nur bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und bei Mukoviszidose. Alles andere läuft entweder über bezuschusste Präventionskurse nach § 20 SGB V oder über einen freiwilligen Zuschuss nach § 43 SGB V, den die Kasse gewähren kann, aber nicht muss.
- Stimmt es, dass die Kasse 80 Prozent zahlt?
- Diese Quote steht in keinem Gesetz. Weder § 20 noch § 43 SGB V nennen einen Prozentsatz. Was du bekommst, steht in der Satzung deiner Kasse, und die Sätze unterscheiden sich deutlich. Die Übersicht auf dieser Seite zeigt, was die einzelnen Kassen selbst veröffentlichen.
- Reicht ein Rezept vom Arzt?
- Für § 43 SGB V gibt es keine Verordnung im heilmittelrechtlichen Sinn, sondern eine formlose Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit. Und selbst damit entscheidet die Kasse im Einzelfall, ob und wie viel sie zuschießt.
- Kann ich die Rechnung nach der Beratung einreichen?
- Beim Weg über § 43 SGB V in der Regel nicht. Die meisten Kassen verlangen, dass der Antrag vor der ersten Sitzung gestellt und die Kostenzusage erteilt ist. Beim Präventionskurs nach § 20 SGB V ist es umgekehrt: dort reichst du die Teilnahmebescheinigung meist nach dem Kurs ein.
- Kann ich meine Einzelberatung als Präventionskurs abrechnen lassen?
- Nein. Ein bezuschussungsfähiger Kurs nach § 20 SGB V ist ein Gruppenangebot mit mehreren aufeinander aufbauenden Einheiten und muss von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein. Einzelberatung fällt nicht darunter.
- Welche Qualifikation muss die Beraterin haben?
- Für den Zuschuss nach § 43 SGB V verlangen die Kassen typischerweise eines dieser Zertifikate: Ernährungsberater/in DGE, Deutsche Gesellschaft für Ernährung; VDD-Fortbildungszertifikat, Verband der Diätassistenten; Ernährungsberater/in VDOE, BerufsVerband Oecotrophologie; Qualifizierte/r Diät- und Ernährungsberater/in VFED; QUETHEB-Registrierung; Ärztinnen und Ärzte mit Fortbildung nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer. Frag vor dem ersten Termin danach, sonst zahlt die Kasse nicht.
Methode
Wir haben die Leistungsseiten der 20 mitgliederstärksten gesetzlichen Kassen ausgewertet und jede Euro- und Prozentangabe an der Primärquelle nachgeschlagen. Sekundärquellen haben wir nicht übernommen. Wo eine Kasse ihre Beträge nicht öffentlich beziffert, steht das so da. Stand aller Angaben: 25. Juli 2026.
Die Kassen ändern ihre Sätze, meist zum Jahreswechsel. Wenn du diese Seite zitierst, nenne bitte den Stand. Und bevor du einen Termin buchst: eine kurze Nachfrage bei deiner Kasse ist durch nichts zu ersetzen.
Weiterlesen: Wann die Krankenkasse zahlt · Was eine Ernährungsberatung kostet · Ernährungsberater oder Diätassistent