Zum Inhalt springen

Kassen-Detail · Stand 25. Juli 2026

HEK: Zuschuss zur Ernährungsberatung

Kurze Antwort: Die HEK beteiligt sich auf zwei Wegen an einer Ernährungsberatung: über zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V und über einen Zuschuss zur individuellen Beratung bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit. Die konkreten Beträge, den Antragsweg und die geforderten Nachweise findest du unten, jeweils so, wie die Kasse sie selbst veröffentlicht. Verbindlich ist immer die Auskunft der HEK.

Präventionskurse (§ 20 SGB V)

Wörtlich: "Unser Zuschuss beträgt grundsätzlich 80 Prozent der Kursgebühr. In Abhängigkeit der Kurskosten erstatten wir Ihnen bis zu 250 Euro je Kurs." Gestaffelt: Kursgebühr bis 150 Euro, maximal 75 Euro. Kursgebühr über 150 Euro, maximal 100 Euro. Kursgebühr ab 300 Euro, 250 Euro als fester Betrag. "Der Zuschuss wird für zwei Kurse pro Kalenderjahr gezahlt." Handlungsfelder: Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung, Suchtmittelkonsum. Voraussetzung: Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention. Mindestteilnahme: "Regelmäßig bedeutet, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen haben", bei Online-Kursen ist die Teilnahme an allen angebotenen Kurseinheiten erforderlich. Sonderfall Präventionsreisen bei AKON: Zuschuss 75 Euro je Kurs, insgesamt 150 Euro für zwei Kurse. Zertifizierte HEK-Online-Präventionskurse im Bereich Ernährung (je 8 Wochen) übernimmt die HEK in voller Höhe.

Individuelle Beratung bei medizinischer Notwendigkeit (§ 43 SGB V)

Nicht öffentlich beziffert. Die HEK-Leistungsseite "Ernährung" beschreibt ausschließlich die Beteiligung an qualitätsgesicherten Ernährungskursen und die kostenfreien HEK-Online-Präventionskurse. Weder Euro-Beträge noch Prozentsätze, Sitzungszahlen, Antragswege oder Beraterqualifikationen für eine Ernährungstherapie nach § 43 SGB V sind auf hek.de auffindbar. Die HEK-Heilmittelseite behandelt allgemein Heilmittel (Verordnung durch Kassenarzt, Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Tagen bzw. 14 Tagen bei dringlichem Beginn, keine Genehmigung vor Behandlungsbeginn nötig, Zuzahlungshöhe abhängig vom verordneten Heilmittel), ohne Ernährungstherapie zu beziffern.

Antrag: was du vorher klären musst

§ 20: Nein für Standardkurse, die Erstattung erfolgt nachträglich. Ausnahme: Bei Gesundheitstagen bzw. Präventionsreisen mit Übernachtung muss die Kostenbeteiligung rechtzeitig vor Beginn beantragt werden. § 43: nicht öffentlich beziffert, auf hek.de nicht dargestellt.

Diese Nachweise verlangt die HEK

§ 20: Teilnahmebescheinigung des Anbieters und aktuelle Bankverbindung. Einreichungsfrist: "Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde." § 43: nicht öffentlich beziffert.

Nicht alle Punkte beziffert die HEK öffentlich. Frag im Zweifel direkt bei der Kasse nach.

So gehst du vor

  1. Weg klären. Ohne Erkrankung läuft der Zuschuss über einen zertifizierten Präventionskurs, mit ärztlich bescheinigter Notwendigkeit über die individuelle Beratung.
  2. Bei der HEK nachfragen. Bedingungen und Höhe bestätigen lassen, beim Therapie-Weg die Zusage vor dem ersten Termin einholen.
  3. Qualifizierte Beratung wählen. Die Kassen erkennen nur bestimmte Nachweise an. Woran du sie erkennst, steht im Ratgeber Seriösen Ernährungsberater erkennen.

Quellen

Alle Angaben von den Seiten der Kasse, abgerufen am 2026-07-25. Beträge können sich ändern, meist zum Jahreswechsel.

Beratung mit anerkannter Qualifikation finden

Im Verzeichnis zeigt dir das Siegel Profile, deren Qualifikationsnachweis wir geprüft haben.

Ernährungsberater finden

Andere Kassen im Detail

Alle nebeneinander: Kassen-Vergleich · Grundlagen: Wann zahlt die Krankenkasse? · Was kostet Ernährungsberatung?