Kassen-Detail · Stand 25. Juli 2026
SBK: Zuschuss zur Ernährungsberatung
Kurze Antwort: Die SBK beteiligt sich auf zwei Wegen an einer Ernährungsberatung: über zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V und über einen Zuschuss zur individuellen Beratung bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit. Die konkreten Beträge, den Antragsweg und die geforderten Nachweise findest du unten, jeweils so, wie die Kasse sie selbst veröffentlicht. Verbindlich ist immer die Auskunft der SBK.
Präventionskurse (§ 20 SGB V)
Wörtlich: "Für die Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen bekommen Sie bis zu zweimal im Jahr eine Erstattung von 75 Prozent der Kursgebühren. Insgesamt bis zu 160 Euro." Kurssuche über die Datenbank für Gesundheitskurse. Für Raucherentwöhnungskurse gilt laut Suchtreffer ein eigener Deckel von maximal 80 Euro bei ebenfalls 75 Prozent, zweimal im Jahr. Über das SBK-Bonusprogramm gibt es zusätzlich 10 Euro pro erfolgreich abgeschlossenem Gesundheitskurs.
Individuelle Beratung bei medizinischer Notwendigkeit (§ 43 SGB V)
Wörtlich: "Eine individuelle, medizinisch notwendige Ernährungsberatung erstatten wir mit 45 Euro für eine 60-minütige Beratung je Behandlungsfall (bis zu 5 Behandlungen)." Daraus ergibt sich ein rechnerisches Maximum von 225 Euro je Behandlungsfall, diese Summe nennt die SBK selbst nicht. Der Weg dorthin wörtlich: "Lassen Sie sich in Ihrer Arztpraxis eine Verordnung ausstellen, dass eine Ernährungsberatung für Sie empfehlenswert ist. Im Anschluss wählen Sie eine zertifizierte Ernährungsberatung." Die Erstattung kann auf Wunsch direkt an die Ernährungsberatung gehen, wenn dies schriftlich mitgeteilt wird.
Antrag: was du vorher klären musst
Ernährungsberatung nach § 43: kein Vorab-Genehmigungsverfahren auf der Seite beschrieben. Die Unterlagen werden ausdrücklich erst nach der Beratung eingereicht, wörtlich: "laden Sie die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bestätigung nach der Beratung ganz einfach in der Meine SBK-App hoch." Präventionskurse nach § 20: kein Vorab-Antrag erkennbar.
Diese Nachweise verlangt die SBK
Ernährungsberatung: ärztliche Verordnung beziehungsweise Bestätigung, dass eine Ernährungsberatung empfehlenswert ist, plus Rechnung. Einreichung über die Meine SBK-App oder per Post mit Freiumschlag. Zertifizierung des Beraters wird über die genannten Fachverbände erwartet (E-Zert, DGE, VDOE, QUETHEB, VDD, VFED). Präventionskurse: die Übersichtsseite nennt keine Nachweisart ausdrücklich.
Nicht alle Punkte beziffert die SBK öffentlich. Frag im Zweifel direkt bei der Kasse nach.
So gehst du vor
- Weg klären. Ohne Erkrankung läuft der Zuschuss über einen zertifizierten Präventionskurs, mit ärztlich bescheinigter Notwendigkeit über die individuelle Beratung.
- Bei der SBK nachfragen. Bedingungen und Höhe bestätigen lassen, beim Therapie-Weg die Zusage vor dem ersten Termin einholen.
- Qualifizierte Beratung wählen. Die Kassen erkennen nur bestimmte Nachweise an. Woran du sie erkennst, steht im Ratgeber Seriösen Ernährungsberater erkennen.
Quellen
Alle Angaben von den Seiten der Kasse, abgerufen am 2026-07-25. Beträge können sich ändern, meist zum Jahreswechsel.
Beratung mit anerkannter Qualifikation finden
Im Verzeichnis zeigt dir das Siegel Profile, deren Qualifikationsnachweis wir geprüft haben.
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