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Kassen-Detail · Stand 25. Juli 2026

Knappschaft: Zuschuss zur Ernährungsberatung

Kurze Antwort: Die Knappschaft beteiligt sich auf zwei Wegen an einer Ernährungsberatung: über zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V und über einen Zuschuss zur individuellen Beratung bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit. Die konkreten Beträge, den Antragsweg und die geforderten Nachweise findest du unten, jeweils so, wie die Kasse sie selbst veröffentlicht. Verbindlich ist immer die Auskunft der Knappschaft.

Präventionskurse (§ 20 SGB V)

Wörtlich: "Suchen Sie sich einfach einen Kurs aus, der von der Zentralen Prüfstelle zertifiziert wurde. Warum? Weil wir diese dann entweder komplett bezahlen oder mit bis zu 80 Euro bezuschussen. Pro Person unterstützen wir zwei Kurse pro Kalenderjahr. Egal, ob die Kurse inhaltlich gleich sind." Und in den FAQ: "Viele Kurse sind für unsere Versicherten kostenfrei. Ansonsten bekommen Sie von uns für Kurse im Bereich Bewegung, Ernährung, Stressmanagement, Entspannung und Suchtmittelbewältigung einen Zuschuss von 80 Euro. Und das Beste: Den gibt es sogar zweimal im Jahr." Läuft ein Kurs über den Jahreswechsel, wird er dem Jahr zugeordnet, in dem der Grossteil der Kurseinheiten stattfand. Als Alternative zu Rehasport oder Funktionstraining übernimmt die Knappschaft ausdrücklich ebenfalls zwei Gesundheitskurse im Jahr.

Individuelle Beratung bei medizinischer Notwendigkeit (§ 43 SGB V)

Ernährungsberatung ausdrücklich als ergänzende Leistung zur Rehabilitation geführt. Wörtlich: "Die KNAPPSCHAFT beteiligt sich an den Kosten von bis zu fünf Terminen mit einem Zuschuss von maximal 135 Euro. Für die Erstberatung erhalten Sie bis zu 35 Euro. Für die Folgeberatungen gibt es bis zu 25 Euro. Weitere Kosten zahlen Sie selbst." Voraussetzung wörtlich: "Sie erhalten die Verordnung, wenn Ihre chronische Erkrankung durch eine Fehlernährung mitverursacht wurde. Oder, wenn eine Ernährungsumstellung Ihre Therapie unterstützen kann." Genannte Indikationen: Stoffwechselerkrankungen, Erkrankungen der Verdauungs- und Ausscheidungsorgane, Herz- und Kreislauferkrankungen, Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Allergien, Osteoporose, Rheuma, Autoimmunerkrankungen. Qualifikation des Beraters: staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung, etwa ernährungsmedizinische Berater, Diplom-Oecotrophologen, Diätassistenten oder Ärzte mit Fortbildungsnachweis.

Antrag: was du vorher klären musst

Ernährungsberatung nach § 43: ja, vorab. Wörtlich: "Reichen Sie Ihre ärztliche Verordnung vor der Ernährungsberatung online ein, in Ihrem Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT." Präventionskurse nach § 20: kein Vorab-Antrag, die Kostenerstattung wird nach dem Kurs über Meine KNAPPSCHAFT beantragt.

Diese Nachweise verlangt die Knappschaft

Ernährungsberatung: ärztliche Verordnung vor Beginn, dazu falls vorhanden ein detaillierter Kostenvoranschlag des gewünschten Ernährungsberaters, einreichbar online oder postalisch an KNAPPSCHAFT Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen. Präventionskurse: die Seite nennt nur die Erstattungsbeantragung über das Serviceportal, ohne die Nachweisart ausdrücklich zu benennen.

Nicht alle Punkte beziffert die Knappschaft öffentlich. Frag im Zweifel direkt bei der Kasse nach.

So gehst du vor

  1. Weg klären. Ohne Erkrankung läuft der Zuschuss über einen zertifizierten Präventionskurs, mit ärztlich bescheinigter Notwendigkeit über die individuelle Beratung.
  2. Bei der Knappschaft nachfragen. Bedingungen und Höhe bestätigen lassen, beim Therapie-Weg die Zusage vor dem ersten Termin einholen.
  3. Qualifizierte Beratung wählen. Die Kassen erkennen nur bestimmte Nachweise an. Woran du sie erkennst, steht im Ratgeber Seriösen Ernährungsberater erkennen.

Quellen

Alle Angaben von den Seiten der Kasse, abgerufen am 2026-07-25. Beträge können sich ändern, meist zum Jahreswechsel.

Beratung mit anerkannter Qualifikation finden

Im Verzeichnis zeigt dir das Siegel Profile, deren Qualifikationsnachweis wir geprüft haben.

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