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Kassen-Detail · Stand 25. Juli 2026

hkk: Zuschuss zur Ernährungsberatung

Kurze Antwort: Die hkk beteiligt sich auf zwei Wegen an einer Ernährungsberatung: über zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V und über einen Zuschuss zur individuellen Beratung bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit. Die konkreten Beträge, den Antragsweg und die geforderten Nachweise findest du unten, jeweils so, wie die Kasse sie selbst veröffentlicht. Verbindlich ist immer die Auskunft der hkk.

Präventionskurse (§ 20 SGB V)

80 Prozent der Kursgebühr bis maximal 100 Euro pro Kurs, maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr, damit bis zu 200 Euro jährlich. Bei hkk-eigenen Online-Kursen übernimmt die hkk die Kurskosten in voller Höhe, ohne Vorleistung des Versicherten, da direkt zwischen Anbieter und hkk abgerechnet wird. Voraussetzung: Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention. Mindestteilnahme: Präsenzkurse und zeitgebundene Online-Kurse (z. B. Webinar) 80 Prozent der Kurseinheiten, zeit- und ortsunabhängige Online-Kurse 100 Prozent.

Individuelle Beratung bei medizinischer Notwendigkeit (§ 43 SGB V)

Die hkk führt dies als "Ernährungsberatung als Patientenschulung nach § 43 SGB V". Wörtlich: "Wir beteiligen uns, je nach Diagnose, anteilig an den Kosten. Pro Beratungstermin kommt ein Eigenanteil von mindestens 6,00 Euro auf Sie zu. Die tatsächliche Höhe Ihrer Beteiligung ist vom Beratungshonorar abhängig." Die konkrete Zuschusshöhe in Euro und die maximale Terminanzahl sind nicht öffentlich beziffert, der individuelle Zuschuss wird nach Antragstellung schriftlich bestätigt. Abzugrenzen davon: die separate Leistung "Ernährungstherapie" als Heilmittel, die nur die ernährungstherapeutische Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose umfasst. Dort beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der anfallenden Kosten plus zehn Euro je Verordnung (ab 18 Jahren), eine Genehmigung der Verordnung durch die hkk ist nicht nötig.

Antrag: was du vorher klären musst

§ 20: Nein, kein Vorabantrag. Die Unterlagen können bis spätestens vier Jahre nach Kursende eingereicht werden. § 43: Ja. Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ist vor Beginn der Beratung einzureichen, danach erhält der Versicherte eine schriftliche Bestätigung der hkk mit dem individuellen Zuschuss.

Diese Nachweise verlangt die hkk

§ 20: Teilnahmebescheinigung, Nachweis der Kursgebühr (z. B. Rechnung), Kontodaten. § 43: ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor Beginn, Beratung durch anerkannte Fachkräfte. Heilmittel Ernährungstherapie: kassenärztliche Verordnung.

Nicht alle Punkte beziffert die hkk öffentlich. Frag im Zweifel direkt bei der Kasse nach.

So gehst du vor

  1. Weg klären. Ohne Erkrankung läuft der Zuschuss über einen zertifizierten Präventionskurs, mit ärztlich bescheinigter Notwendigkeit über die individuelle Beratung.
  2. Bei der hkk nachfragen. Bedingungen und Höhe bestätigen lassen, beim Therapie-Weg die Zusage vor dem ersten Termin einholen.
  3. Qualifizierte Beratung wählen. Die Kassen erkennen nur bestimmte Nachweise an. Woran du sie erkennst, steht im Ratgeber Seriösen Ernährungsberater erkennen.

Quellen

Alle Angaben von den Seiten der Kasse, abgerufen am 2026-07-25. Beträge können sich ändern, meist zum Jahreswechsel.

Beratung mit anerkannter Qualifikation finden

Im Verzeichnis zeigt dir das Siegel Profile, deren Qualifikationsnachweis wir geprüft haben.

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