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Kassen-Detail · Stand 25. Juli 2026

KKH: Zuschuss zur Ernährungsberatung

Kurze Antwort: Die KKH beteiligt sich auf zwei Wegen an einer Ernährungsberatung: über zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V und über einen Zuschuss zur individuellen Beratung bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit. Die konkreten Beträge, den Antragsweg und die geforderten Nachweise findest du unten, jeweils so, wie die Kasse sie selbst veröffentlicht. Verbindlich ist immer die Auskunft der KKH.

Präventionskurse (§ 20 SGB V)

Wörtlich: "Wir bezuschussen jährlich zwei qualitätsgeprüfte Kurse mit dem Zertifikat 'Deutscher Standard Prävention' der Zentralen Prüfstelle Prävention. Unser Zuschuss beträgt 100 Prozent, maximal 150 Euro je Kurs." Damit bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. Die Teilnahme an den KKH-Online-Programmen myHEALTHcoach oder myWEIGHTcoach zählt zu den zwei geförderten Präventionskursen pro Jahr, die Kosten dafür übernimmt die KKH.

Individuelle Beratung bei medizinischer Notwendigkeit (§ 43 SGB V)

Bei chronischer Krankheit, deren Behandlung durch eine Ernährungsberatung unterstützt werden kann, sind bis zu fünf Einzelberatungen möglich (persönlich, telefonisch oder online per Video-Chat). Die KKH übernimmt 85 Prozent der Kosten, für Kinder und Jugendliche 100 Prozent, insgesamt maximal 165 Euro. Davon entfallen bis zu 45 Euro auf die Erstberatung und je bis zu 30 Euro auf bis zu vier Folgeberatungen.

Antrag: was du vorher klären musst

§ 20: Nein, kein Vorabantrag erkennbar. § 43: Ja. Vor Beginn sind der KKH die medizinische Notwendigkeitsbescheinigung der behandelnden ärztlichen Praxis und ein Kostenvoranschlag einer qualifizierten Ernährungsberatung zur Prüfung vorzulegen.

Diese Nachweise verlangt die KKH

§ 20: Zertifikat "Deutscher Standard Prävention" der Zentralen Prüfstelle Prävention für den Kurs. § 43: vorab medizinische Notwendigkeitsbescheinigung plus Kostenvoranschlag, nach Abschluss Teilnahmebescheinigung, Originalrechnung und Zahlungsnachweis. Zur Beraterqualifikation verweist die KKH auf die Fachverbände DGE, VDOE, QUETHEB, VDD und VFED sowie auf die Plattform E-Zert.

Nicht alle Punkte beziffert die KKH öffentlich. Frag im Zweifel direkt bei der Kasse nach.

So gehst du vor

  1. Weg klären. Ohne Erkrankung läuft der Zuschuss über einen zertifizierten Präventionskurs, mit ärztlich bescheinigter Notwendigkeit über die individuelle Beratung.
  2. Bei der KKH nachfragen. Bedingungen und Höhe bestätigen lassen, beim Therapie-Weg die Zusage vor dem ersten Termin einholen.
  3. Qualifizierte Beratung wählen. Die Kassen erkennen nur bestimmte Nachweise an. Woran du sie erkennst, steht im Ratgeber Seriösen Ernährungsberater erkennen.

Quellen

Alle Angaben von den Seiten der Kasse, abgerufen am 2026-07-25. Beträge können sich ändern, meist zum Jahreswechsel.

Beratung mit anerkannter Qualifikation finden

Im Verzeichnis zeigt dir das Siegel Profile, deren Qualifikationsnachweis wir geprüft haben.

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