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Kassen-Detail · Stand 25. Juli 2026

AOK Baden-Württemberg: Zuschuss zur Ernährungsberatung

Kurze Antwort: Die AOK Baden-Württemberg beteiligt sich auf zwei Wegen an einer Ernährungsberatung: über zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V und über einen Zuschuss zur individuellen Beratung bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit. Die konkreten Beträge, den Antragsweg und die geforderten Nachweise findest du unten, jeweils so, wie die Kasse sie selbst veröffentlicht. Verbindlich ist immer die Auskunft der AOK Baden-Württemberg.

Präventionskurse (§ 20 SGB V)

Rechtsverbindlich in der Satzung geregelt, § 8 Abs. 1: 'Je Kalenderjahr können höchstens zwei Maßnahmen der individuellen Prävention (Primäre Prävention; Gesundheitsförderung) beansprucht werden. Der Anspruch ist begrenzt auf die Höhe der tatsächlichen Kosten, jedoch nicht mehr als 80 Euro je Maßnahme.' Rechtsgrundlage laut Satzung: Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V nach den Handlungsfeldern und Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention. Damit maximal 160 Euro pro Kalenderjahr. Ergänzend Gesundheitskonto nach § 14 der Satzung: 300 Euro je Kalenderjahr ('Gesundheitskonto allgemein'), dieses deckt aber Osteopathie, Reiseschutz und alternative Arzneimittel ab, nicht Ernährungskurse oder Ernährungsberatung.

Individuelle Beratung bei medizinischer Notwendigkeit (§ 43 SGB V)

Keine eigene bezifferte Leistung der AOK Baden-Württemberg auffindbar. Es gilt die AOK-weite Ernährungstherapie-Regel (Seite nennt die AOK Baden-Württemberg ausdrücklich): nur bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen, unter 18 Jahren voll, ab 18 Jahren 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung. Ernährungsberatung wird laut AOK-Übersichtsseite auch von der AOK Baden-Württemberg angeboten, jedoch ohne beziffertem Zuschuss. Quelle: https://www.aok.de/pk/leistungen/therapien/ernaehrungstherapie/ und https://www.aok.de/pk/leistungen/sport-ernaehrung/ernaehrungsberatung/ (Aktualisiert 06.07.2026)

Antrag: was du vorher klären musst

Nicht öffentlich beziffert. Die Satzung regelt Anzahl und Höchstbetrag, aber kein Antragsverfahren. Auf den aktuellen Kassenseiten ist kein Verfahren beschrieben. Es gilt der allgemeine AOK-Hinweis, dass ZPP-zertifizierte Kurse bezuschusst werden und die Höhe je AOK unterschiedlich ist (https://www.aok.de/pk/gesundheitskurse/infos/teilnahme-gutschein/, Aktualisiert 22.04.2026).

Diese Nachweise verlangt die AOK Baden-Württemberg

Nicht öffentlich beziffert. Weder Satzung noch aktuelle Webseiten der AOK Baden-Württemberg nennen die konkret verlangten Nachweise. Branchenüblich und im GKV-Leitfaden Prävention angelegt sind Teilnahmebescheinigung des ZPP-zertifizierten Anbieters und Zahlungsnachweis, das ist hier aber nicht durch eine Kassenquelle belegt.

Nicht alle Punkte beziffert die AOK Baden-Württemberg öffentlich. Frag im Zweifel direkt bei der Kasse nach.

So gehst du vor

  1. Weg klären. Ohne Erkrankung läuft der Zuschuss über einen zertifizierten Präventionskurs, mit ärztlich bescheinigter Notwendigkeit über die individuelle Beratung.
  2. Bei der AOK Baden-Württemberg nachfragen. Bedingungen und Höhe bestätigen lassen, beim Therapie-Weg die Zusage vor dem ersten Termin einholen.
  3. Qualifizierte Beratung wählen. Die Kassen erkennen nur bestimmte Nachweise an. Woran du sie erkennst, steht im Ratgeber Seriösen Ernährungsberater erkennen.

Quellen

Alle Angaben von den Seiten der Kasse, abgerufen am 2026-07-25. Beträge können sich ändern, meist zum Jahreswechsel.

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Im Verzeichnis zeigt dir das Siegel Profile, deren Qualifikationsnachweis wir geprüft haben.

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