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Kassen-Detail · Stand 25. Juli 2026

BARMER: Zuschuss zur Ernährungsberatung

Kurze Antwort: Die BARMER beteiligt sich auf zwei Wegen an einer Ernährungsberatung: über zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V und über einen Zuschuss zur individuellen Beratung bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit. Die konkreten Beträge, den Antragsweg und die geforderten Nachweise findest du unten, jeweils so, wie die Kasse sie selbst veröffentlicht. Verbindlich ist immer die Auskunft der BARMER.

Präventionskurse (§ 20 SGB V)

Bis zu 75 Euro je Präsenzkurs und bis zu 100 Euro je Online-Kurs. Liegt die Teilnahmegebühr unter der maximalen Fördersumme, werden die tatsächlichen Kosten erstattet. Maximal zwei Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Voraussetzung: der Kurs muss mit dem Siegel "Deutscher Standard Prävention, geprüft und zertifiziert" der Zentralen Prüfstelle Prävention ausgezeichnet sein. Kompaktkurse werden wie zwei Kurse gerechnet.

Individuelle Beratung bei medizinischer Notwendigkeit (§ 43 SGB V)

Erstberatung: bis zu 40 Euro für Beratungen bis zum 28.02.2026, bis zu 45 Euro für Beratungen ab dem 01.03.2026. Folgeberatungen: bis zu 30 Euro je Einheit für maximal vier Folgeberatungen. Ein Zyklus umfasst also eine Erstberatung plus bis zu vier Folgeberatungen, nach 12 Monaten kann ein neuer Zyklus beginnen. Voraussetzung: Verordnung durch eine Arztpraxis. Durchführung durch qualifizierte Anbieter oder durch Ärztinnen und Ärzte mit Fortbildungsnachweis nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer bzw. mit QUETHEB-Registrierung.

Antrag: was du vorher klären musst

§ 20: Nein, kein Vorabantrag. Die Teilnahmebescheinigung wird nachträglich eingereicht (online über Meine Barmer bzw. App, per Post oder persönlich in der Geschäftsstelle). § 43: Ja. Vor Beginn sind eine Kopie der ärztlichen Verordnung und ein Kostenvoranschlag einzureichen, die Barmer prüft dann die Zuschussfähigkeit.

Diese Nachweise verlangt die BARMER

§ 20: Teilnahmebescheinigung des Kursanbieters, bei postalischer Einreichung unterschrieben, sowie regelmäßige Teilnahme. § 43: Kopie der ärztlichen Verordnung, Kostenvoranschlag, Qualifikationsnachweis des Anbieters (QUETHEB-Registrierung bzw. Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer).

Nicht alle Punkte beziffert die BARMER öffentlich. Frag im Zweifel direkt bei der Kasse nach.

So gehst du vor

  1. Weg klären. Ohne Erkrankung läuft der Zuschuss über einen zertifizierten Präventionskurs, mit ärztlich bescheinigter Notwendigkeit über die individuelle Beratung.
  2. Bei der BARMER nachfragen. Bedingungen und Höhe bestätigen lassen, beim Therapie-Weg die Zusage vor dem ersten Termin einholen.
  3. Qualifizierte Beratung wählen. Die Kassen erkennen nur bestimmte Nachweise an. Woran du sie erkennst, steht im Ratgeber Seriösen Ernährungsberater erkennen.

Quellen

Alle Angaben von den Seiten der Kasse, abgerufen am 2026-07-25. Beträge können sich ändern, meist zum Jahreswechsel.

Beratung mit anerkannter Qualifikation finden

Im Verzeichnis zeigt dir das Siegel Profile, deren Qualifikationsnachweis wir geprüft haben.

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