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Kassen-Detail · Stand 25. Juli 2026

AOK Nordost: Zuschuss zur Ernährungsberatung

Kurze Antwort: Die AOK Nordost beteiligt sich auf zwei Wegen an einer Ernährungsberatung: über zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V und über einen Zuschuss zur individuellen Beratung bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit. Die konkreten Beträge, den Antragsweg und die geforderten Nachweise findest du unten, jeweils so, wie die Kasse sie selbst veröffentlicht. Verbindlich ist immer die Auskunft der AOK Nordost.

Präventionskurse (§ 20 SGB V)

Bis zu 2 Gesundheitskurse pro Kalenderjahr, insgesamt bis zu 170 Euro, für AOK-Versicherte ab 6 Jahren (Zitat: 'Für wen: AOK-Versicherte ab 6 Jahre. Wie oft: bis zu 2 Kurse pro Kalenderjahr. Wie viel: insgesamt bis zu 170 Euro'). Der Betrag ist Teil des AOK-Gesundheitskontos von bis zu 500 Euro pro Jahr, das sich aufteilt in bis zu 218 Euro für individuell wählbare Leistungen und bis zu 282 Euro für präventive Angebote. Die 282 Euro bestehen aus 170 Euro Gesundheitskurse plus 112 Euro für wohnortferne präventive Kompaktangebote (max. 16 Euro pro Kurstag, längstens 7 Tage im Kalenderjahr, für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung). Genannte Kursbeispiele sind zertifizierte Yoga- oder Pilateskurse; Ernährungskurse sind über die allgemeine ZPP-Kurssuche der AOK abgedeckt, werden auf der Gesundheitskonto-Seite aber nicht namentlich als Ernährungskurs beziffert.

Individuelle Beratung bei medizinischer Notwendigkeit (§ 43 SGB V)

Keine eigene bezifferte Leistung der AOK Nordost auffindbar. Es gilt die AOK-weite Ernährungstherapie-Regel (AOK Nordost ist auf der Seite ausdrücklich genannt): nur bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen, unter 18 Jahren voll, ab 18 Jahren 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung, Verordnung auf Muster 18, Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Kalendertagen. Quelle: https://www.aok.de/pk/leistungen/therapien/ernaehrungstherapie/

Antrag: was du vorher klären musst

Nicht eindeutig belegt. Die Gesundheitskonto-Seite beschreibt den Ablauf als 'Präventions- und Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen' und anschliessende Erstattung, nennt aber kein Vorab-Genehmigungserfordernis für Gesundheitskurse. Ein vorheriger Antrag ist damit nicht belegt, aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Diese Nachweise verlangt die AOK Nordost

Nicht öffentlich beziffert. Auf der Gesundheitskonto-Seite der AOK Nordost sind keine konkret verlangten Nachweise für Gesundheitskurse genannt. Suchmaschinen-Snippets behaupten 'Belege über das Onlineportal Meine AOK hochladen, kein gesonderter Erstattungsantrag'; das liess sich am 25.07.2026 auf keiner AOK-Nordost-Seite verifizieren und wird daher nicht als belegt geführt.

Nicht alle Punkte beziffert die AOK Nordost öffentlich. Frag im Zweifel direkt bei der Kasse nach.

So gehst du vor

  1. Weg klären. Ohne Erkrankung läuft der Zuschuss über einen zertifizierten Präventionskurs, mit ärztlich bescheinigter Notwendigkeit über die individuelle Beratung.
  2. Bei der AOK Nordost nachfragen. Bedingungen und Höhe bestätigen lassen, beim Therapie-Weg die Zusage vor dem ersten Termin einholen.
  3. Qualifizierte Beratung wählen. Die Kassen erkennen nur bestimmte Nachweise an. Woran du sie erkennst, steht im Ratgeber Seriösen Ernährungsberater erkennen.

Quellen

Alle Angaben von den Seiten der Kasse, abgerufen am 2026-07-25. Beträge können sich ändern, meist zum Jahreswechsel.

Beratung mit anerkannter Qualifikation finden

Im Verzeichnis zeigt dir das Siegel Profile, deren Qualifikationsnachweis wir geprüft haben.

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