Kassen-Detail · Stand 25. Juli 2026
TK: Zuschuss zur Ernährungsberatung
Kurze Antwort: Die TK beteiligt sich auf zwei Wegen an einer Ernährungsberatung: über zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V und über einen Zuschuss zur individuellen Beratung bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit. Die konkreten Beträge, den Antragsweg und die geforderten Nachweise findest du unten, jeweils so, wie die Kasse sie selbst veröffentlicht. Verbindlich ist immer die Auskunft der TK.
Präventionskurse (§ 20 SGB V)
80 Prozent der Kursgebühren, maximal 150 Euro für einen Einzelkurs und 300 Euro für einen Kombinationskurs (gilt für Kurse mit Beginn ab 15.10.2024). TK-eigene Kurse werden in voller Höhe erstattet. Maximal 2 Kurse pro Kalenderjahr, entscheidend ist das Datum des Kursbeginns. Ein Kombinationskurs (zwei Handlungsfelder, z. B. Bewegung und Ernährung) wird als zwei Kurse gewertet. Altregelung für Kurse mit Beginn vor dem 15.10.2024: Präsenz 80 Prozent bis max. 75 Euro (Einzelkurs) bzw. 150 Euro (Kombinationskurs), Online 100 Prozent bis max. 100 Euro. Voraussetzung: Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention. Mindestteilnahme 80 Prozent der Kurseinheiten bei Präsenz und zeitgebundenen Online-Kursen, 100 Prozent bei zeit- und ortsunabhängigen Online-Maßnahmen.
Individuelle Beratung bei medizinischer Notwendigkeit (§ 43 SGB V)
Bei ärztlich bescheinigter medizinischer Notwendigkeit (z. B. Allergie) erstattet die TK die Kosten für bis zu 5 Termine: maximal 45 Euro für die Erstberatung und maximal 30 Euro je Folgeberatung, ansonsten 85 Prozent der Kosten. Für von Zuzahlungen Befreite und unter 18-Jährige 100 Prozent, jeweils bis zu den genannten Höchstgrenzen.
Antrag: was du vorher klären musst
§ 20: Nein, kein Vorabantrag. Erstattung nachträglich durch Einreichen der Teilnahmebescheinigung über "Meine TK" oder die TK-App. § 43: Ja, zwingend. Die Kostenzusage der TK muss VOR dem ersten Beratungstermin vorliegen.
Diese Nachweise verlangt die TK
§ 20: Teilnahmebescheinigung des Kursanbieters (mind. 80 Prozent Teilnahme). § 43: ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit, Kostenvoranschlag des Anbieters, Kostenzusage der TK, danach Originalrechnung, Teilnahmebescheinigung, Bescheinigung über medizinische Notwendigkeit und aktuelle Bankverbindung. Beratung muss durch eine qualifizierte Ernährungsfachkraft erfolgen.
Nicht alle Punkte beziffert die TK öffentlich. Frag im Zweifel direkt bei der Kasse nach.
So gehst du vor
- Weg klären. Ohne Erkrankung läuft der Zuschuss über einen zertifizierten Präventionskurs, mit ärztlich bescheinigter Notwendigkeit über die individuelle Beratung.
- Bei der TK nachfragen. Bedingungen und Höhe bestätigen lassen, beim Therapie-Weg die Zusage vor dem ersten Termin einholen.
- Qualifizierte Beratung wählen. Die Kassen erkennen nur bestimmte Nachweise an. Woran du sie erkennst, steht im Ratgeber Seriösen Ernährungsberater erkennen.
Quellen
- Prävention § 20: https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/praevention/gesundheitskurse/erstattungshoehe-gesundheitskurse-2004196
- Therapie § 43: https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/wenn-sie-chronisch-krank-sind/ernaehrungsberatung/ich-benoetige-eine-ernaehrungsberatung-uebernimmt-tk-kosten-2007766
Alle Angaben von den Seiten der Kasse, abgerufen am 2026-07-25. Beträge können sich ändern, meist zum Jahreswechsel.
Beratung mit anerkannter Qualifikation finden
Im Verzeichnis zeigt dir das Siegel Profile, deren Qualifikationsnachweis wir geprüft haben.
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