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Ernährungsberater/DGE

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) vergibt das Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss ihres Zertifikatslehrgangs. Die DGE ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft für Ernährungsfragen in Deutschland; ihre Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung wurden gemeinsam mit weiteren Fachverbänden entwickelt und dienen auch anderen Zertifizierungen als Referenz.

Wer vergibt das Zertifikat?

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) vergibt das Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss ihres Zertifikatslehrgangs. Die DGE ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft für Ernährungsfragen in Deutschland; ihre Zulassungskriterien für die Ernährungsberatung wurden gemeinsam mit weiteren Fachverbänden entwickelt und dienen auch anderen Zertifizierungen als Referenz.

Welche Voraussetzungen gelten?

Zugelassen werden Diätassistenten, Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler sowie Absolventen fachverwandter Studiengänge mit Bachelor oder Master of Science gemäß den DGE-Zulassungskriterien. Ein einschlägiger staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss ist damit Grundbedingung für die Teilnahme am Lehrgang.

Umfang und Fortbildungspflicht

Der Lehrgang umfasst nach dem Curriculum ab 2024 zehn Module und wird in vier Varianten angeboten, darunter eine Präsenzvariante mit neun Wochenenden und eine digitale Variante mit neun Online-Blöcken zu je drei Tagen. Das Zertifikat ist an eine laufende Rezertifizierung gebunden: Innerhalb von jeweils drei Jahren sind mindestens 50 Fortbildungspunkte nachzuweisen.

Welche Rolle spielt es beim Kassenzuschuss?

Das Zertifikat zählt zu den etablierten Qualifikationsnachweisen, die gesetzliche Krankenkassen bei der Bezuschussung von Ernährungsberatung in der Prävention nach Paragraf 20 SGB V und bei ergänzenden Leistungen nach Paragraf 43 SGB V in der Regel anerkennen. Ob und in welcher Höhe eine Kasse Kosten übernimmt, entscheidet sie im Einzelfall; eine Klärung vor Beratungsbeginn ist ratsam.

So prüfst du den Nachweis

Zertifizierte Fachkräfte lassen sich über die DGE-Suche nach Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberatern unter www.dge.de/ernaehrungsberatung/ finden. Zusätzlich kann die Vorlage der Zertifikatsurkunde mit aktuellem Rezertifizierungszeitraum verlangt werden, da die Gültigkeit an die kontinuierliche Fortbildung geknüpft ist.

Diese Kassen nennen den Nachweis ausdrücklich

In den veröffentlichten Anforderungen dieser gesetzlichen Kassen taucht der Nachweis namentlich auf (Details je Kasse verlinkt):

Quelle

https://www.dge.de/qualifizierung/zertifikatslehrgaenge/eb-dge/

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