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Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater:innen VFED

Der Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED) mit Sitz in Aachen vergibt die Zertifizierung auf Antrag. Sie ist an die Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufs- und Fachverband gebunden; bei Verbandsaustritt erlischt die Gültigkeit des Zertifikats.

Wer vergibt das Zertifikat?

Der Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED) mit Sitz in Aachen vergibt die Zertifizierung auf Antrag. Sie ist an die Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufs- und Fachverband gebunden; bei Verbandsaustritt erlischt die Gültigkeit des Zertifikats.

Welche Voraussetzungen gelten?

Anerkannt werden einschlägige Berufs- und Studienabschlüsse, darunter Diätassistenten, Bachelor of Science Diätetik, Oecotrophologen mit ernährungswissenschaftlicher Ausrichtung, Ernährungswissenschaftler sowie weitere Studiengänge nach den DGE-Zulassungskriterien. Zusätzlich sind fachbezogene Berufserfahrung und bei der Erstzertifizierung 60 Fortbildungspunkte nachzuweisen, davon mindestens 50 aus den fachlichen Kernbereichen.

Umfang und Fortbildungspflicht

Das Zertifikat ist ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig und verpflichtet zur regelmäßigen Fortbildung. Für die Verlängerung müssen innerhalb von drei Jahren 50 Fortbildungspunkte aus den fachlichen Kernbereichen erreicht werden; eine Mitnahme überzähliger Punkte in den nächsten Zeitraum ist nicht vorgesehen.

Welche Rolle spielt es beim Kassenzuschuss?

Mit dem Zertifikat wird nach Verbandsangaben die Anbieterqualifikation erfüllt, die der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands für Ernährungsberatung nach Paragraf 20 SGB V fordert. Es ist zudem etablierte Voraussetzung für die anteilige Kostenübernahme von Ernährungsberatungsleistungen, etwa angelehnt an Paragraf 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V; die Entscheidung im Einzelfall liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

So prüfst du den Nachweis

Der VFED führt auf seiner Website eine öffentliche Fachkräfte-Suche, die zertifizierte Beraterinnen und Berater nach Postleitzahlbereichen auflistet (www.vfed.de, Menüpunkt Fachkräfte-Suche). Ergänzend kann die Zertifikatsurkunde mit Ausstellungsdatum verlangt werden, da die Gültigkeit auf drei Jahre befristet ist.

Diese Kassen nennen den Nachweis ausdrücklich

In den veröffentlichten Anforderungen dieser gesetzlichen Kassen taucht der Nachweis namentlich auf (Details je Kasse verlinkt):

Quelle

https://www.vfed.de/de/vfed/zertifizierungen

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