ZPP-Kurszertifizierung (Deutscher Standard Prävention)
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) wird von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach Paragraf 20 SGB V getragen und arbeitet im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen. Die Prüfung ist für Anbieter kostenfrei; erfolgreich geprüfte Kurse erhalten das Zertifikat mit dem Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention.
Wer vergibt das Zertifikat?
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) wird von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach Paragraf 20 SGB V getragen und arbeitet im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen. Die Prüfung ist für Anbieter kostenfrei; erfolgreich geprüfte Kurse erhalten das Zertifikat mit dem Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention.
Welche Voraussetzungen gelten?
Wichtig zur Einordnung: Die ZPP vergibt kein Personenzertifikat, zertifiziert werden Präventionskurse und Kurskonzepte. Für die Zertifizierung eines Kurses muss die Kursleitung allerdings die im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands geforderte Anbieterqualifikation nachweisen; die ZPP prüft und anerkennt diese Kursleitungsqualifikationen im selben Verfahren.
Umfang und Fortbildungspflicht
Die Zertifizierung eines Kurses gilt in der Regel für drei Jahre und muss danach erneuert werden. Online-Kurse erhalten wegen der technischen Entwicklungsdynamik zunächst eine Zertifizierung für ein Jahr.
Welche Rolle spielt es beim Kassenzuschuss?
Die ZPP-Zertifizierung ist der zentrale Mechanismus der Kursförderung nach Paragraf 20 SGB V: Versicherte gesetzlicher Krankenkassen können sich die Gebühren eines zertifizierten Präventionskurses nach Teilnahme anteilig oder vollständig erstatten lassen. Die Höhe der Erstattung legt jede Krankenkasse individuell fest.
So prüfst du den Nachweis
Anbieter zertifizierter Kurse können das Zertifikat mit dem Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention und eine Kurs-ID vorweisen. Ob ein konkreter Kurs erstattungsfähig ist, lässt sich vor der Anmeldung über die Kurssuche beziehungsweise den Service der eigenen Krankenkasse klären.
Diese Kassen nennen den Nachweis ausdrücklich
In den veröffentlichten Anforderungen dieser gesetzlichen Kassen taucht der Nachweis namentlich auf (Details je Kasse verlinkt):
Quelle
Weitere Zertifikate
- Ernährungsberater/DGE
- Zertifikat Ernährungsberater/in VDOE
- VDD-Fortbildungszertifikat
- Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater:innen VFED
- QUETHEB-Registrierung
- Ernährungsberater/in UGB (heute UGB-Gesundheitstrainer:in Ernährungscoach)
Einordnung: Seriösen Ernährungsberater erkennen · Ernährungsberater oder Diätassistent?
Geprüfte Ernährungsberater finden
Verifizierte Profile mit Siegel, Qualifikationsnachweis persönlich gesichtet.