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QUETHEB-Registrierung

Die Registrierung wird von QUETHEB e. V. vergeben, der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater, gegründet 1997. Über die Anträge entscheidet eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Registrierungskommission; das Registrierungssystem besteht seit 1999.

Wer vergibt das Zertifikat?

Die Registrierung wird von QUETHEB e. V. vergeben, der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater, gegründet 1997. Über die Anträge entscheidet eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Registrierungskommission; das Registrierungssystem besteht seit 1999.

Welche Voraussetzungen gelten?

Als Berufsausbildung anerkannt sind Diplom-Oecotrophologie, Diplom-Ernährungswissenschaften, die Ausbildung als Diätassistent/in sowie der Arztberuf; bei Bachelor- und Masterabschlüssen hängt die Anerkennung von den gewählten Studienschwerpunkten ab. Als Fortbildungsnachweis genügt ein anerkanntes Zertifikat von VDOE, VDD oder DGE beziehungsweise für Ärzte das Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer; alternativ können Einzelnachweise mit 50 Punkten nach dem QUETHEB-Punktesystem eingereicht werden.

Umfang und Fortbildungspflicht

Die Erstregistrierung gilt für drei Jahre, danach ist alle drei Jahre eine Nachregistrierung mit Fortbildungsnachweisen erforderlich. Unterschieden wird zwischen der Registrierung für Ernährungsberatung und der Registrierung für Ernährungstherapie und Ernährungsberatung.

Welche Rolle spielt es beim Kassenzuschuss?

Registrierte Fachkräfte im Bereich Ernährungsberatung erfüllen nach Verbandsangaben die Vorgaben des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbands für Leistungen nach Paragraf 20 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V. Die Registrierung für Ernährungstherapie erfüllt zusätzlich die Zulassungsvoraussetzungen der Anlage 5 zum Vertrag nach Paragraf 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie.

So prüfst du den Nachweis

Die Registrierungsurkunde weist Gültigkeitszeitraum und Registrierungsgebiet aus und kann vor Beratungsbeginn vorgelegt werden. Für die Suche nach qualifizierten Fachkräften verweist QUETHEB auf das Expertenverzeichnis der Plattform E-Zert unter e-zert.de/experten.

Diese Kassen nennen den Nachweis ausdrücklich

In den veröffentlichten Anforderungen dieser gesetzlichen Kassen taucht der Nachweis namentlich auf (Details je Kasse verlinkt):

Quelle

https://quetheb.de/files/20240301-erlauterungen_quetheb-reg_str-13.pdf

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