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Zertifikat Ernährungsberater/in VDOE

Das Zertifikat wird seit 1994 vom BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE) vergeben. Seit Anfang 2025 nimmt der VDOE keine Neuanträge mehr entgegen; Erst- und Nachzertifizierung laufen seither über die verbandsübergreifende Plattform E-Zert e. V.

Wer vergibt das Zertifikat?

Das Zertifikat wird seit 1994 vom BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE) vergeben. Seit Anfang 2025 nimmt der VDOE keine Neuanträge mehr entgegen; Erst- und Nachzertifizierung laufen seither über die verbandsübergreifende Plattform E-Zert e. V.

Welche Voraussetzungen gelten?

Vorausgesetzt werden ein Hochschulabschluss in Oecotrophologie, Ernährungswissenschaft, Diätetik oder einem vergleichbaren Studiengang (Diplom, Bachelor oder Master of Science) sowie die Mitgliedschaft im VDOE. Hinzu kommen Berufserfahrung in Beratung oder Therapie (zwölf Monate Vollzeit oder 18 Monate Teilzeit beziehungsweise kontinuierliche Honorartätigkeit) und der Nachweis von 28 Seminartagen, davon mindestens 16 aus dem VDOE-Weiterbildungsprogramm.

Umfang und Fortbildungspflicht

Das Zertifikat ist drei Jahre gültig. Für die Nachzertifizierung sind in diesem Zeitraum 50 Fortbildungspunkte nachzuweisen, davon mindestens 15 aus Veranstaltungen des VDOE.

Welche Rolle spielt es beim Kassenzuschuss?

Das Zertifikat gehört zu den anerkannten Qualifikationsnachweisen für bezuschusste Ernährungsberatung der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Prävention nach Paragraf 20 SGB V und ergänzender Leistungen nach Paragraf 43 SGB V. Die konkrete Erstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab und sollte vor Beratungsbeginn erfragt werden.

So prüfst du den Nachweis

Inhaberinnen und Inhaber des Zertifikats lassen sich über die VDOE-Expertensuche unter www.vdoe.de/beruf/vdoe-expertensuche/ recherchieren. Für neu vergebene Zertifikate führt die Plattform E-Zert e. V. ein öffentliches Expertenverzeichnis unter e-zert.de/experten.

Diese Kassen nennen den Nachweis ausdrücklich

In den veröffentlichten Anforderungen dieser gesetzlichen Kassen taucht der Nachweis namentlich auf (Details je Kasse verlinkt):

Quelle

https://www.vdoe.de/zertifikate/zertifikat-ernaehrungsberater-in-vdoe/

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